Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von britta + stacy am 13.12.2005, 9:46 Uhr

Ja kannst du!!

Hallo!

Ich hatte auch mal was aufgezwängt bekommen, wo ich dann ( weil es nicht Gegenstand der Verhandlung war) Beschwerde gegen eingelegt hatte und so es eine Neue Verhandlung gegeben hatte. Ich würde den Vorschlag deiner Anwältin auf jeden Fall annehmen, kann ja nicht sein sowas........!!!

Sammele alle Beweise ( auch Telefonate ) , trete dem Jugendamt mal auf die Füße , ja auch da kann man sich irgendwo beschweren und bestimmt auch gegen Klagen!!

Den............. auch denen sollte klar sein, es geht zum Wohle des KIndes , nicht um ihre eigenen Belange und Beleidigtsein ;-)

Geh zu ner Beratungsstelle die helfen auch.......

nur mach!

Viel Erfolg und Kraft
:), sich auch mit dem KV "rumprügeln" muß.......

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.