Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nina3 am 01.03.2003, 8:31 Uhr

Ist doch wieder mal eine Frechheit!

Hallo Kathrin!

Da du ja arbeiten gehst und es sich wohl nur um einen "Zuschuss" handelt, damit du dein Existenzminimum sicherst, können die dich wohl zu gar nichts zwingen! Wo kämen wir denn da hin? Da reisst man sich den Popo auf, damit man es ein bissel schön hat und soll dann noch "gezwungen" werden in eine Wohnung zu ziehen, die das Amt für "angemessen" hält?! Neeeeee, sofort Einspruch! Kannst ja beim nächsten persönlichen Besuch sagen, dass du dir eine etwas kleinere Wohnung suchen wirst, aber nicht "Hals über Kopf" in irgend eine abgelegene Bruchbude ziehen möchtest. Hm, na ja, die Wortwahl dann vielleicht doch etwas freundlicher, aber sinngemäß sollte das wohl schon rüber kommen.

LG Nina

 
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