Geschrieben von Kruemel2311 am 30.06.2004, 20:15 Uhr |
Info zur Lohnsteuerklasse 2
Hallo zusammen,
da ich in einem Steuerbüro arbeite krieg ich ja sowas mit :-)
Für alle die es noch nicht wissen: Alleinerziehende die eine Lohnsteuerkarte mit Klasse 2 haben müssen unbedingt bis mitte september zu ihrem zuständigen Amt und einen Wisch unterschreiben in dem sie versichern nach wie vor alleinerziehend zu sein. Wenn das nicht unterschrieben wird, wird automatisch fürs nächste Jahr eine Steuerkarte mit Klasse 1 ausgestellt.
Das Finanzamt erkennt nichtmal dann alleinerziehend an wenn man zB mit Eltern im selben Haus wohnt, oder Freundin, Freund etc. Und sie machen abgleiche mit dem Einwohnermeldeamt.
Wers noch nicht wußte bitte rechtzeitig drum kümmern. Ist ja schon unter umständen ein großer unterschied ob 1 oder 2.
Liebe Grüße
Claudia
Re: Info zur Lohnsteuerklasse 2
Antwort von mammalu am 30.06.2004, 21:10 Uhr
vielen dank.
dann habe ich auch gleich nochmal eine frage. wie sieht es in meinem fall aus:
habe bis vor 3 monaten hilfe zum lebensunterhalt bekommen und die klage für unterhalt für den kleinen läuft immer noch. der vater hat dieses jahr einen betrag gezahlt, der ans ja und sa ging. wovon der kleine nix hatte. er bekommt aber den unterhaltsvorschuß. der kv ist nicht aufzutreiben und zahlt auch nicht.
habe nun lohnsteuerklasse 2,5 und schon beim finanzamt und einwohnermeldeamt nachgefragt, wegen einer ändereung, die meinten, es wäre nicht möglich. ich fühle mich aber in der hinsicht ungerecht behandelt. denn er kann sich den halben kinderfreibetrag einstecken und sonst etwas damit machen, wobei wir es dringend gebrauchen könnten. ich arbeite 38std. die woche und der kleine ist täglich 10std. in der krippe und eine stunde bei einer freundin, damit ich für den lebensunterhalt aufkommen kann. wie kann ich also vermeiden, das er, der nix tut und sich einen sch... darum kümmert, wie es dem kleinen geht auch noch für´s nix tun belohnt wird???
ungerecht!!!
Re: Danke für die Info!! Zu welchem Amt muss ich denn?Einwohnermeldeamt oder Finanzamt?? o.T.
Antwort von Najana am 30.06.2004, 21:44 Uhr
o.T.
Re: Info zur Lohnsteuerklasse 2
Antwort von Kruemel2311 am 30.06.2004, 21:48 Uhr
Hallo mamalu,
du kannst dir vom Jugendamt eine Bescheinigung ausstellen lassen wo drin steht was der kv hätte zahlen müssen und was er tatsächlich gezahlt hat. Dann kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragen weil der andere Elternteil nicht zu 75% seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Das kann man im Formular ankreuzen.
Leider geht da nicht jedes Finanzamt drauf ein aber ein Versuch ist es wert.
Liebe Grüße
Claudia
Re: @Najana Einwohnermeldeamt o.T
Antwort von Kruemel2311 am 30.06.2004, 21:49 Uhr
ot
@Kruemel
Antwort von Tami1980 am 30.06.2004, 23:14 Uhr
Hi,
wohne mit meiner Mutter und Oma zusammen, heisst das jetzt ich bekomm deswegen Klasse 1?
Liebe Grüße
Tamara
Re: Info zur Lohnsteuerklasse 2
Antwort von Lissy2406 am 30.06.2004, 23:39 Uhr
Hallo Claudia,
danke für deine Info.
Unser Einwohnermeldeamt hat vor ca. 2 Monate ein Formular verschickt, auf dem ich unterschreiben mußte, daß ich alleinerziehend bin und auch keine Hochzeit ansteht.
Ich denke mal, daß es dasselbe ist?
VG,
Lissy
Re: Info zur Lohnsteuerklasse 2
Antwort von nane973 am 01.07.2004, 10:43 Uhr
Hab mich heute wg. Umzug bei der Gemeinde angemeldet. Habe die Frau vom Einwohnermeldeamt darauf angesprochen. Ihr reichte meine mündl. Aussage: " Ich bin immer noch alleinerziehend! ;-))) "
Hat im Formular dann die 2 reingeschrieben!
LG
Marlene
@Tami1980
Antwort von Kruemel2311 am 01.07.2004, 19:19 Uhr
Hallo,
ja leider heißt es das :-/ Ich weiß nicht was der Staat sich dabei denkt denn mit den Eltern zusammen wohnen heißt ja nicht zwangsläufig das die auch bereit oder in der Lage sind auf das Kind aufzupassen.
Aber es schaut leider so aus das du Steuerklasse 1 bekommen wirst.
Liebe Grüße
Claudia
Re: Info zur Lohnsteuerklasse 2
Antwort von joeann am 02.07.2004, 8:59 Uhr
Hallo,
dazu gibts auf der Homepage des VAMV einen Musterbrief.
In dem steht drin das man bestätigt nach §24b des Einkommensteuergesetzes berechtigt ist die Lohnsteuerklasse 2 zu erhalten. Kannst du mir sagen was dieser § aussagt ????
Vielen Dank im vorraus.