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Geschrieben von Spiky am 18.08.2003, 16:48 Uhr

In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Hab mal ein dringendes Anliegen an alle die sich etwas auskenne.
Ich wurde von meinem Ex in der 13 SSW sitzengelassen und hab seither überhaupt gar nichts von ihm gehört. Jetzt bin ich kurz vor ET und hab panische Angst vor dem was kommen wird. Welche Rechte hat er als Erzeuger? Danke für die Auskunft. LG

 
6 Antworten:

Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Antwort von Noraya am 18.08.2003, 19:43 Uhr

hi,
mir gings fast genauso.....auch der erzeuger meiner tochter (jetzt 14 monate alt) hat mich sitzenlassen. auch nicht zum geburtstermin oder danach hat er sich gemeldet.
hab dann beim jugendamt eine beistandschaft eingerichtet, da er die vaterschaft ja nicht von allein anerkannt hat. ging weiter mit feststellung der vaterschaft usw.

meinst du denn, er möchte sein kind sehn wenns da ist? hast du vor ihm zu sagen wenn das kind auf der welt ist?

ich hab schon kurz nach der geburt mit der frau vom jugendamt gesprochen, weil ich angst hatte, dass der vater sich dann doch irgendwann meldet und das kind vielleicht auch mal mitnehmen möchte usw.
sie sagte verhindern kann man das nicht, da er ja ein "besuchsrecht" hat. aber alleine mitgeben muss ich sie ihm nicht, und das beruhigt mich erstmal. ausserdem hat er sowieso kein interesse dran....um so besser.

stell doch mal konkrete fragen, was du wissen möchtest, ich werd sie dir dann gerne beantworten.

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Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Antwort von Hamunaptra am 19.08.2003, 0:43 Uhr

Grundsätzlich ist es so, wenn Du ihn als Vater nicht angibst, hat er keinerlei Rechte. Er kann dann die Vaterschaft anfechten bzw. n Vaterschaftstest durchführen lassen, falls Du diese abstreiten solltest.

Man sollte halt immer überlegen, was fürs Kind gut ist und wie meine Vorrednerin schon sagte, ob er sich überhaupt fürs Kind interessiert. Das Ihr Euch getrennt habt heißt ja noch nicht, daß er ebenfalls am Kind nicht interessiert ist.

Habe auch so ein Prachtexemplar als Babypapa, allerdings hat der die Vaterschaft anerkannt und ist somit auch unterhaltspflichtig. Dem KLeinen und mir gegenüber.

LG
Sue

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Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Antwort von Spiky am 19.08.2003, 9:29 Uhr

Also ich hab auf jeden Fall vor ihn als Vater anzugeben weil er Unterhalt zahlen soll. Die Beistandschaft mach ich auch gleich nach der Geburt. Hab die UNterlagen schon alle zuHause. Was mich konkret interresieren würde ist z.B. Wenn er die vaterschaft anerkennt und Unterhalt zahlt, wie oft darf er das Kind sehen?
Muss ich ihm nach der Geburt sagen das das kind da ist oder reicht das wenn er Post vom Jugendamt bekommt?
Vilen dank schonmal

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Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Antwort von Daniela310877 am 19.08.2003, 9:50 Uhr

ich klinke mich jetzt auch mal ein, hab vor einiger zeit meine geschichte schon mal preisgegeben, ich bin in der selben lage, bin jetzt 22. SSW und wurde vor knapp 3 wochen sitzengelassen. Mein Ex meldet sich regelmäßig und fragt wie es mir geht und ob mit dem kind alles ok ist, und dass er sich darum kümmern will und es regelmäßig sehen. Ich hab auch angst was alles auf mich zukommt, zumal ich meinen Ex-Freund noch immer sehr liebe und angst habe nie darüber hinwegzukommen wenn er regelmäßig auftaucht, aber es ist wohl sein gutes Recht...

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Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Antwort von fusel am 19.08.2003, 10:04 Uhr

Hi,

das ist eine Ermessensache. Sein Besuch-, bzw. Umgangsrecht ist nicht davon abhängig ob er Unterhalt zahlt. Du tust übrigens gut daran ihn anzugeben, auch wenn es Tage gibt an denen du es vielleicht bereuen wirst (o:
Normalerweise ist es bei Babys gut wenn der Vater möglichst oft vorbeikommt. Also, lieber kurz und oft, als alles 2 Wochen für einen Tag. So kann keine Bindung aufgebaut werden.
Wenn er kein Interesse an Besuchen hat - ja, dann kann man nichts machen.
Du kannst ihm auch Bescheid geben wie du lustig bist. SMS, Anruf oder es dem JA überlassen, hängt eben von dem Kontakt bzw. Nichtkontakt ab und was dir lieber ist. Persönlich halte ich den Mittelweg, also eine SMS oder sonst irgendwie schriftlich am Besten wenn du keine Lust hast ihn anzurufen. Einen Brief vom JA mit der Aufforderung einen Vaterschafttest durchzuführen plus der Auflistung des KU ist doch ein ziemlicher Hau in den Magen. Sag ich nicht aus Rücksichtsnahme dem KV gegenüber, nur man lebt streßfreier wenn man sie nicht allzu sehr reizt - meine Erfahrung.

Grüße
fusel

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Re: In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Antwort von Ramona&Pascal am 19.08.2003, 18:28 Uhr

Bei uns war es so dass ich mcih von ihm getrennt habe, noch nicht 100% wußte das ich schwanger bin, aber der Test positiv war, was er auch wusste. Ich hab ihn über die Geburt informiert, etr hat sich während der Ss und bis jetzt (Pascal wird im September 2 Jahre)noch nicht gemeldet, auch auf Anwaltsschreiben hat er nie reagiert, den Vaterschaftstest hat er nach langer Zeit mal gemacht und es gibt auch ein gerichtsurteil, jetzt geht´s eben noch um den Unterhalt, zu dem er rückwirkend verdonnert wurde. Na kann sich noch in die Länge ziehen.
Jedenfalls brächte er jetzt nicht ankommen und von seinem Besuchsrecht Gebrauch zu machen, das soll er erstmal einklagen. Ja ich weiß das er dieses Recht hat, würde es aber trotzdem nicht gestatten. Zumal Pascal einen Papa (meinen Freund)hat der ihn von Anfang an großgezogen hat Pascal das totale Papakind ist.

LG Ramona

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