Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von carmora am 04.03.2005, 21:36 Uhr

Ihr kennt euch doch alle aus mit Unterhalt...

komisch ist mir nämlich das ich eine Neuberechnung für meinen Ex für Unterhalt für meine 2-jährige Tochter bekommen habe. Er zahlt für mich nichts und auch für sonst keine Kinder. Nur ich wohne in den neuen Ländern und er in München. Nun hat er 2.400€ netto im Monat und bereinigt etwa 1.900€ und zahlt nur 171,00€ für die Kleine. Finde diese Berechnung schon etwas dreist weil ihm alles bleibt und wir teilweise nicht wissen wie wir den Monat rumkriegen sollen. Davon ist noch nicht mal der Krippenplatz mit Essen bezahlt.

 
3 Antworten:

Re: Ihr kennt euch doch alle aus mit Unterhalt...

Antwort von desireekk am 05.03.2005, 9:33 Uhr

Wenn es nur eine Unterhaltsberechtigte Person gibt, dann rutscht er in der (Berkiner ?) Tabelle 2 Stufen nach oben!

171, schein mir also etwas wenig...

Wie kann er 500 EUR im Monat Abzüge bei Kindesunterhalt haben???

Viele Grüße

Désirée

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Re: Ihr kennt euch doch alle aus mit Unterhalt...

Antwort von susi&yannick am 06.03.2005, 18:15 Uhr

Die 171 € gibts nach der Berliner Tabelle, für die, die im Osten leben. Da aber der Vater im Westen ist, weiß ich genau, ob da die Berliner oder die Düsseldorfer Tabelle gültig ist.
Vom Gehalt darf ein bestimmter Betrag als Selbstbehalt abgezogen werden
I.Der notwendige monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minderjährigen Kindern und gleichgestellten vollj. Schülern * Ost: West:
1. wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist: 775 EUR 840 EUR
2. wenn der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist: 675 EUR 730 EUR
und wenn der Mann erwerbstätig ist dann dürfen noch 5% für Arbeitsaufwendungen abgezogen werden.
Schau doch mal nach unter:
http://www.anwaltssuchdienst.de/tabellen/
oder frag nochmal beim Jugendamt nach.
Ich bin aber schon der Meinung, wer Westgehalt bezieht, darf auch Westunterhalt bezahlen (Einkommen bis 1900 = 241 €)!

LG

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Re: Ihr kennt euch doch alle aus mit Unterhalt...

Antwort von RainerM am 07.03.2005, 9:54 Uhr

Hi,
die Berliner Tabelle zählt, ist aber auch wie die Düsseldorfer Tabelle, nur dass im unteren Einkommensbereicht noch Einkommensabstufungen sind.

Die 171Euro entsprächen dem wert, den er zu zahlen hat, das passt auch zum Einkommen.

Zusammen sind das ja 70+171= 241Euro.

http://www.das-familienrecht.de/index.php?page=berlintab

Ob die Abzugspositionen in Ordnung gehen, weiss ich nicht, wird wohl schon überprüft worden zu sein.

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