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Geschrieben von sina010 am 13.07.2005, 7:59 Uhr

ich mal wieder mit frage

hallo,

hatte ja unter schon geschrieben wg dem sparbuch ob ich es aufbrauchen muss.

so nun hat sich die situation etwas geändert. nun sagte mir das sozi das ich in der wohnung nicht bleiben dürfte, weil sie 8 qm zu groß ist und zu teuer ist.

aber bei einem umzug in eine günstigere wohnung würde ich wohl auch unterstützung bekommen vom sozi, aber doch bestimmt nur für den umzug also das sie mir die kosten für einen vito od so bezahlen. aber was ist mit neuen möbeln, meine anbauwand hält keinen umzug mehr durch und ein neues bett für mich bräuchte ich auch, schlafe momentan nur mit matratze und lattenrost auf dem boden also keine umrandung mehr.

da ich erst anfang des monats den antrag auf sozi gestellt habe, bekomme ich noch kein geld von dennen, also den fällt immer etwas ein, was ich noch vorbeibringen muss. ich habe zwar vorher immer gearbeitet aber so langsam geht alles ersparte drauf.

finde dazu leider keine angaben übers internet und meine sachbearbeiterin ist 14 tage in urlaub und die vertretung der vertraue ich nicht. kennt sich jemand damit aus????

vielen dank für die beantwortung meiner vielleicht dummen fragen.

sina

 
6 Antworten:

Re: ich mal wieder mit frage

Antwort von 3 mal mami am 13.07.2005, 8:54 Uhr

möbel konnte man immer beantragen es kommt jemand der das prüft und entscheidet ob du die sachen bekommst.
Frag mal beim sozi nach obs noch so ist ,seit diesem jahr hat sich so viel geändert.Man bekopmmt ja so sonderleistungen wie Kleiderged uns auch nicht mehr, aber möbel denkeich schon

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Re: ich mal wieder mit frage

Antwort von sina010 am 13.07.2005, 9:08 Uhr

hallo,

also eine freundin von mir, hat einen antrag auf eine neue waschmaschiene gestellt da die alte durch einen kurzschluß kaputt war, da sagte man ihr es gäbe nix mehr extra, da sozi wohl mehr geworden ist, also das geld was man ausbezahlt wird.

aber wie ist das nun wenn man noch nix vom sozi bekommen hat und vorher auch nicht soo wirklich viel verdient hat?


sina

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Re: ich mal wieder mit frage

Antwort von monavb am 13.07.2005, 9:09 Uhr

hallo,

soweit ich informiert bin musst du die dinge beantragen, es kommt jemand raus zum gucken und dann hängt es auch vom sachbearbeiter ab, so war es bei mir ( niedersachsen).
vor allem musst du hartnäckig bleiben!
ich meine mich entsinnen zu können aus anderen foren, dass du ss bist?

das die leute sich dort immer neue sachen "einfallen" lassen, habe ich auch schon bemerkt und was für sachen!
so soll zb jetzt, wo ich im 7 monat bin, meine arbeitsfähigkeit geprüft werden*schmunzel*

lass dich nicht entmutigen!

lg
simone

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Re: ich mal wieder mit frage

Antwort von sina010 am 13.07.2005, 10:09 Uhr

hallo

nein ich bin nicht schwanger da mußt du dich täuschen, habe mit dem gedanken gespielt mir noch ein kind "anzuschaffen", aber nun läuft es ja nicht so, also wiedermal anders als man denkt.

habe nun aber eine andere idee was ich mit dem geld auf meinem bzw. meiner tochters sparbuch mache, darf ich das eigentlich für schulden tilgen nehmen?

gibt es hier auch ein forum wo ich die fragen stellen kann, bitte nicht denken, dass ich euch nicht glaube.

sina

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nee...gibbet nicht mehr

Antwort von 32+4 am 13.07.2005, 10:57 Uhr

hallo sina

diese einmaligen beihilfen gibt es seit 2005 nicht mehr.
ausnahme: erstaustattung für die erste eigene wohnung.
erstaustattung für baby und SS-bekleidung
beihilfen für klassenfahrten.

vom seit 01.01.2005 höheren regelsatz setzt man ( das amt ) voraus, daß du dir die dinge, auch reperaturen, ansparen mußt/ kannst.
sonst, glaube ich, könnte man in notfällen ein darlehen beim amt beantragen.
übrigens, wenn das amt dich zum auszug aus eurer wohnung auffordert, dann müßen die auch die kosten des umzugs übernehmen und zwar ohne darlehen!!!
was heißt vito?????
wann hast du denn zum ersten mal sozi gestellt????
die müßen nämlich 6 monate noch die kdu ( kosten der unterkunft ) für eure jetzige wohnung übernehmen.
und solange könntest du ( laut gesetzgeber ) dir nämlich was vom regelsatz ansparen für neue möbel und so *seufz*

zum sparbuch hatte ich dir unten nochmal geantwortet.

sonst hier nochmal kopiert :

§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen

(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 4100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 13 000 Euro nicht übersteigen,

1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 4100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,

2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 13 000 Euro nicht übersteigt,

4. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.

wenn du weitere fragen hast, dann schau mal unter tacheles-sozialhilfe nach

grüße,
sandra

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nachtrag, vergessen

Antwort von 32+4 am 13.07.2005, 11:09 Uhr

noch vergessen,

also irgendwo in meinen unterlagen habe ich mal gelesen, daß bevor ein darlehen gewährt wird, der vremögensfreibetrag ( 750€ pro person ) erst eingesetzt werden muß!dafür ist er ja da, wie ich oben schrieb unter punkt 4.

grüße, sandra

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