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Geschrieben von lucile am 02.04.2003, 17:01 Uhr

Ich krieg' den Mahnbescheid für KV-Rechnung? Ich bin im falschen Film :-((

Hallo Zusammen
Ich bin die Kuh, die gemolken werden will - har har :-((((. Oder ich bin doch einfach nur im falschen Film.

Fische eben einen Mahnbescheid aus dem Briefkasten.
Es geht um eine Rechnung des Jahrs 2000.
Der Steuerberater hatte die Rechnung damals meinem Ex geschickt - ergo an diesen adressiert.
Die erbrachte Leistung waren allerdings unsere letzten beiden gemeinsamen Steuererklärungen.
Ich fahre bei all dem eh schon schlecht. Mir sind dabei rund 3000 Euronen Steuerschuld für gemeinsames Eheliches Einkommen hängen geblieben (Ehegattensplitting oder dergleichen, nannte sich das).

Mein Ex wollte die Rechnung des Stuerberaters bezahlen.
Er hat dann später schonmal argumentiert, dass er mir mal 500 DM gegeben hätte. Die hätten anscheinend für die Steuerberaterrechnung sein sollen. Und ich hätte diese dann zahlen sollen - ich frag' mich nur wieso?

Er hat mir zwar 500 DM gegeben. Die waren aber für den Unfall, den er mit meinem Wagen gebaut hat.

Achja, im letzten Dezember hat mein Ex wohl private Insolvenz angemeldet. Und Nein, es gibt nichts schriftliches wofür die 500 Märkers waren, die ich bekam. Damals glaubte ich noch an Verständigung.

Und jetzt trudelt dieser Mahnbescheid heir ein. Ich solle Gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen werden.
Ich glaub mein Schw... pfeift.

Was muss ich denn nun tun? Mich geht doch diese Rechnung ncith das geringste an.
Einspruch einlegen, klar.
Habe ich Aussicht auf Erfolg?
Ich kann doch nicht einfach für Rechnungen meines Ex in Regress genommen werden, oder?

*ärger ärger ärger*.

Ncihtsdestotrotz lieben Gruss an Euch
Heike

 
3 Antworten:

Re: Ich krieg' den Mahnbescheid für KV-Rechnung? Ich bin im falschen Film :-((

Antwort von Twins-PS am 02.04.2003, 21:48 Uhr

Hallo!
wenn der steuerberater für euch beide zusammen ausgerechnet hat, dann mußt du wohl oder übel zahlen. es sind schulden, die ihr zusammen gemacht habt und da kannst du zur rechenschaft gezogen werden.
ciao, sabine

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Re: Ich krieg' den Mahnbescheid für KV-Rechnung? Ich bin im falschen Film :-((

Antwort von lucile am 02.04.2003, 22:50 Uhr

Hi Sabine
Hmm, ich habe da früher mal was in der Art mitbekommen, dass es durchaus wichtig ist, wer als Empfänger auf der Rechnugn steht.
Mich macht nun eben der Vermerk "gesamtschuldnerisch" stutzig.
Wenns so läuft, wie ich vermute. Muss ich am Ende zahlen und kann dann mein Glück beim Ex versuchen. Das aber bei ihm zu suchen, habe ich schon vor Jahren aufgegeben *kleiner scherz am rande*.
grübel, grübel.
Danke aber für die Antwort.
heike

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Re: Ich krieg' den Mahnbescheid für KV-Rechnung? Ich bin im falschen Film :-((

Antwort von Kathleen22 am 03.04.2003, 21:49 Uhr

Hallo,

gesamtschuldnerisch heißt: beide (oder noch mehr) haften voll. Also müsste normalerweise jeder genau die Hälfte zahlen, aber wenn halt der eine nicht kann (auch unpfändbar ist) muß der andere für die komplette Summe selbst aufkommen.
Du kannst theoretisch natürlich dann schon versuchen Deine Hälfte von dem Betrag wiederzubekommen, aber greif mal einem nackten Mann in die Tasche ...

Ist Scheiße, ich weiß.
Aber so ist das Gesetz.

Liebe Grüße
Kathleen

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