Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kasiakatarzyna am 12.12.2020, 13:34 Uhr

Ich komme mal aus einer anderen Richtung...

Also erstens mal steht in einer Geburtsurkunde nicht Vater unbekannt sondern da steht einfach nur die Mutter drin aber nicht Vater: unbekannt sowas gibt es nicht

Und zweitens Vater einst und Vater 2 dürfen gar nicht zu mir Kontakt halten die Kinder gehen selber hoch das Familiengericht hat eine einstweilige Verfügung eingerichtet weil ich damals ein Kontaktverbot eingerichtet habe weil die beiden Herren mich bedroht haben.

Und nur weil Vater noch mal 3 bis jetzt noch nicht die Vaterschaft anerkannt hat und einen Vaterschaftstest fordert er kann sich ja später trotzdem gut um sein Kind kümmern auch wenn er es aktuell noch abstreitet

 
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