Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 15.01.2013, 13:03 Uhr

ich hatte diese situation und bin auch allergisch auf die besserwissende vaterfraktion

bei richtern reicht aber ein treuherziger augenaufschlag des vaters und dann treffen sie eine entscheidung.
natürlich will das kind den vater mal sehen, es ist neugierig, hat es doch im falle von olchifan soeben erst erfahren, daß sie quasi 2 väter hat.
wenn ein richter aber entscheidet, dann nicht, mal sehen, was das kind dann will, sonder das ist eine generalentscheidung. das kind wird doch nicht wirklich gehört. es ist das vaterrecht und das muß gestützt werden. vorgeschichten interessieren nicht.
( ich hatte 4 seiten in word, schriftgröße 11 geschrieben, for the cat )

und unterhalt hat ja mit umgang nichts zu tun, wie wir alle wissen....

 
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