Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Garnele08 am 10.12.2017, 13:40 Uhr

ich gehe davon aus, dass der KV

mit der Taufe des Kindes einverstanden war.
Wenn ja, dann ist der Widerspruch gegen die Feier eines "Folgerituals" unzulässig, da die Grundentscheidung in welcher religiösen Bekenntnis das Kind zu erziehen ist, bereits gefällt wurde.
Vielleicht hilft Dir / Euch das weiter!

 
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