Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 16.12.2003, 15:24 Uhr

hmmmmm

Also ich habe gaaanz früher mal beim Sozialamt gearbeitet (ist allerdings schon Urzeiten her;-)

Damals war es so: wenn der Umzug als ERFORDERLICH anerkannt wurde, finanzierte das alte Sozialamt die Umzugskosten, Renovierung und 1. Miete, das neue Sozialamt den Regelsatz im Zuzugsmonat und ab dem nächsten Monat die komplette Sozialhilfe.

War der Umzug nicht erforderlich und erfolgte ausschließlich auf WUNSCH des Hilfeempfängers, so zahlte das alte Sozialamt nichts. Das neue mußte aber zahlen, wenn der Hilfeempfänger durch den Zuzug Fakten geschaffen hatte und Hilfsbedürftigkeit vorlag. Sonst hätten die ja gesagt wie Kaya Yanar "du kommst hier nicht rein"...und man kann hier in D ja keinen mittellos auf der Straße stehen lassen.
LG Murmeline

 
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