Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Leena am 26.10.2005, 20:18 Uhr

Heirat ...

Der Vater muss einer Namensänderung zustimmen, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht bzw. das Kind seinen Namen trägt, wenn Du alleiniges Sorgerecht hast und das Kind Deinen Namen trägt, brauchst Du seine Zustimmung nicht. Ach ja, und soweit ich weiß, muss auch das Kind zustimmen, wenn es älter ist als 5 Jahre - bin mir in diesem Punkt aber nicht ganz sicher, da mein Kind bei der sog. Einbenennung erst 4 Jahre alt war.

Ich war auch in derselben Situation wie Du, habe geheiratet und den Familiennamen meines Mannes angenommen, und unsere gemeinsamen Kinder heißen auch so, für uns war es nie wirklich ein Thema, keine Einbennung durchzuführen. Wesentlich war dabei für mich, dass mein Kind meinen Nachnamen hatte, der Name also nicht Verbindung zum Vater war. Und ich wollte ganz bewusst den Familiennamen meines Mannes annehmen, da bin ich altmodisch *grins*, und sooo schlimm war sein Nachname nicht - mein alter Name war viel komplizierter.

Ich finde es einfach schön, dass wir alle gleich heißen - und so eine Einbennung macht man ja auch nicht "ständig". Je älter die Kinder sind, desto eher werden sie sicherlich an ihrem alten Namen hängen, aber mein Ältestes ist immer noch zufrieden mit der Namensänderung, erzählt auch fröhlich, dass es früher xxx hieß und jetzt eben yyy.

Ich finde es einfach schön, dass die familiäre Zusammengehörigkeit durch den gleichen Nachnamen auch nach außen demonstriert wird, und es ist auch einfach praktisch - wenn mein Mann mit Kind irgendwo hinging, Kinderarzt oder so, gab es nie umständliche Nachfragen, da sie denselben Nachnamen haben. (Mittlerweile ist bei uns übrigens die Stiefelternadoption vollzogen, und die rechtliche Seite kein potentielles Problemthema mehr.)

Gegen eine solche Einbenennung würde natürlich sprechen, dass damit eine "heile Familie" vorgespielt wird, die - biologisch - so nicht stimmt. Aber ich denke, dass ist unsere Sache - das Kind weiß Bescheid, dass mein Mann juristisch, aber nicht biologisch der Vater ist (der biologische Vater lehnt jeden Kontakt zum Kind ab, hat es nie gesehen etc.), und die Nachbarn etc. geht das - finde ich - nicht wirklich etwas an...

Aber das kommt dann sicherlich immer auf die jeweiligen Familiensituation an, ob so eine Einbenennung für alle Beteiligten eine gute Lösung ist oder nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.