Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Dorni am 26.03.2005, 22:26 Uhr

Harz IV

Hallo ihr Lieben.

Hätte da ein Problem das mich beschäftigt.
Also:
Ich lebe im Trennungsjahr und mein Ex-Mann in spe zahlt für mich und meine Kleine Unterhalt.
Da er aber schon länger Arbeitslos ist, betrifft ihn ab Juni Harz IV.
Meine Frage ist nun, ob ich den Unterhalt ab diesem Zeitpunkt dann noch von ihm bezahlt bekomme. Könnt ihr mir da helfen, wie das dann ab dem Zeitpunkt funktioniert?
Oder wo ich mich Informieren kann? (vielleicht auch im Internet?)

Wäre euch fürchterlich dankbar für eure Mithilfe/Tipps!!!!

LG

 
1 Antwort:

Re: Harz IV - vorsicht lang!!!

Antwort von aj1980 am 29.03.2005, 11:17 Uhr

Hallo!

Also soweit ich weiß, steht ihm selbst ein Eigenbehalt von 840€ pro Monat zu.Danach berechnet sich der Unterhalt.Also: wenn er 1000€ verdienst kann er max. 160€ Unterhalt für alle Unterhaltspflichtigen zahlen.
Wenn er jetzt ALGII erhält wird er nicht wesentlich über den Eigenbedarf kommen.Also wirst Du wahrscheinlich nichts mehr von Ihm erwarten können.
Aber Du hast die Möglichkeit Unteraltsvorschuß(Jugendamt) für dein Kind zu beantragen. Das sind 122€/Monat,allerdings nur für max. 6Jahre und das auch nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes.
Da Du selbst ja Unterhalt von ihm bekommst,denke ich das Du z.Z. nicht arbeiten kannst.Also wahrscheinlich ebenfalls ALGII anspruch hast.Also ist es eigentlich egal denn den Unterhalt den er dir in Moment zahlt wird eh beim ALGII abgezogen.
Hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte.

LG Antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.