Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Scooter am 04.08.2004, 12:55 Uhr

Harz II

Ich gestehe ich habe nicht richtig aufgepasst.
Bei Langzeitarbeitslosigkeit sollen demnächst Bausparverträge, Lebensversicherungen,Sparbücher, ect.. herrangezogen werden. Unter anderem auch die der Kinder.
1. ist das richtig?
2. in welchem Umfang? gibt es vielleicht "Freibeträge"?
und
3. viel wichtiger.
Müssen die Kinder auch dann ihr Sparbuch opfern, wenn der Elternteil betroffen ist, bei dem sie NICHT leben? und besagter Elternteil KEINEN Unterhalt zahlt, noch nie gezahlt hat?

vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus oder weiß wo man solche speziellen Fragen an den Mann/Frau bringen kann

Scooter

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.