Geschrieben von Scooter am 04.08.2004, 12:55 Uhr |
Harz II
Ich gestehe ich habe nicht richtig aufgepasst.
Bei Langzeitarbeitslosigkeit sollen demnächst Bausparverträge, Lebensversicherungen,Sparbücher, ect.. herrangezogen werden. Unter anderem auch die der Kinder.
1. ist das richtig?
2. in welchem Umfang? gibt es vielleicht "Freibeträge"?
und
3. viel wichtiger.
Müssen die Kinder auch dann ihr Sparbuch opfern, wenn der Elternteil betroffen ist, bei dem sie NICHT leben? und besagter Elternteil KEINEN Unterhalt zahlt, noch nie gezahlt hat?
vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus oder weiß wo man solche speziellen Fragen an den Mann/Frau bringen kann
Scooter
- Harz II - Scooter 04.08.04, 12:55
- Re: Harz II - Gretelkaethe 04.08.04, 13:06
- Re: Es ist AlG2 und Hartz4 - Peli75 04.08.04, 13:24
- Re: schau doch mal ins "aktuell" Forum, da wird gerade darüber diskutiert - marit 04.08.04, 15:34
- Re: Es ist AlG2 und Hartz4 - Peli75 04.08.04, 13:24
- Re: Harz II - Scooter 04.08.04, 20:47
- Re: Harz II - Gretelkaethe 04.08.04, 13:06