Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 21.01.2005, 9:54 Uhr

Hallo, welche Sozialhilfe soll sie beantragen???

Noch einmal für alle:

SOZIALHILFE GIBT ES NICHT MEHR!!!!!!! :-)

Das Wort kann im Grunde genommen sofort aus dem Duden getsrichen werden. Das läuft ausnahmslos alles über HartzIV mitdem SGB II.

@nicole: Ich sehe da wenig Möglichkeiten. Du kannst einen Antrag stellen auf ALG2, dann weißt Du wenigstens auch offiziell, woran Du bist.

@Sabine: Ich würde das jetzt mal in Ruhe abwarten. In erster Linie wird insbesondere bei bestehenden Mietverhältnissen ja auch auf die Kosten geschaut. Ich sage mal so: Solange Du für eine angemessene Miete einen Palast anmieten kannst, wird das niemanden stören, sofern Du diesen nicht auf Amtskosten vollständig beheizen und sanieren willst... ;-)
Soll heißen, wenn Du das Glück hast, daß Eure Wohnung günstig ist, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß man von Dir einen Umzug verlangt mit dem Ergebnis, daß Du womöglich in eine der Größe nach zwar angemessenen, dafür aber vielleicht teuere Wohnung ziehst und das Amt dann auch noch den Umzug zahlen muß (mit Kaution etc.pp).

Du kannst Dich ja mal unverbindlich beim Amt nach den angemessenen Mietkosten erkundigen. Solltest Du nur geringfügig über dem Höchstsatz liegen, würde ich es darauf ankommen lassen. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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