Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Adaeze am 20.05.2003, 19:46 Uhr

hallo rob

ist ja prima, dass du das siehst.......und das verändertes schlafverhalten der tochter seit der festlegung dieser besuchszeit (15.00-19.30 h) völlig irrelevant scheint......geht ja nicht um das wohl des kindes oder wie ?????

muss ich also für jede änderung des schlafverhaltens oder einfach des alters des kindes wieder ein gericht bemühen ?

schön aber auch, dass er, seit ich versucht habe, ihm mitzuteilen, dass sie mittags nicht mehr schläft und darum früher ins bett geht, jetzt kommt wann er will.........das heisst zwischen 10.00 und 15.30 uhr alles dabei ist. je nach dem, wie es ihm grade passt und wie er grade lust hat, kommt er mal um 13.00 uhr mal um 15.30 uhr und beim nächsten mal schon morgens um 10.00 uhr.......und das findest du OK ?????

mal davon abgesehen, dass er hier seit 2 jahren regelmässig ausflippt, rumschreit und mir droht, mit ihr abzuhauen.......da ist es natürlich wieder alles meine schuld, weil EINMAL in diesen 2 jahren auch meine nerven nicht mehr durchhalten....

prima, immer schön im sinne des armen mannes.......geteiltes sorgerecht, damit ich die sorgen hab und er das recht

sorry, aber mir platzt irgendwann echt der kragen. naja, hoffentlich wird nun endlich das jugendamt ihm mal klarmachen, dass er sich (plus minus einiger minuten) an die zeiten halten sollte.

LG stephanie

 
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