Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Landei am 17.07.2003, 15:08 Uhr

Hallo, darf ich mal fragen, wie Ihr ein paar Dinge so geregelt habt?

Hallo!

Demnächst ziehe ich mit den Kindern aus dem Haus meines Ex-Partners aus.

Jetzt kommen aber doch so einige Fragen auf, und ich hoffe, hier kann ich die eine oder andere Antwort ergattern...

Wie habt Ihr die "Besuchszeiten" geregelt, wie oft sehen sich Kinder und Väter? Meine Kinder sind 6M und 21M alt.

Wie habt Ihr es Euren Kindern "beigebracht", daß Ihr Euch trennt? Den Mädchen wird es nicht soooo viel ausmachen, sind ja noch zu jung. Aber der Große bekommt ja alles mit, und es wird ihm nicht leicht fallen, seinen Papa nicht mehr so oft zu sehen!

Wie steht es mit dem Sorgerecht? Z.Z. habe ich das alleinige Sorgerecht, die Vaterschaft ist aber für alle anerkannt. Schon während der 1. Schwangerschaft wollte ich, daß wir eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, aber der Herr hatte ja nie Zeit für so unwichtige Dinge... Nun besteht er darauf, auch das Sorgerecht zu bekommen. Was für Auswirkungen hätte das? Muß ich dann wirklich für jeden "Pups" seine Unterschrift haben?

Ich möchte wirklich weder den Kindern ihren Vater noch dem Vater seine Kinder vorenthalten, darum suche ich noch nach der "besten" Möglichkeit, all diese Dinge zu regeln. (ICH suche, denn mein Ex-Partner ist z.Z. bockig... - nunja, wirklich vernünftige Trennungen gibt es wohl nur im Rückblick...)

Also, ich hoffe, daß sich hier ein paar von Euch erbarmen und mir eine Antwort geben, auch wenn ich Euch vielleicht ein wenig "wirr" vorkomme - ich habe im Moment halt einfach den Kopf zu voll mit diesen ganzen Dingen.

Danke schonmal!

Liebe Grüße vom Landei

 
7 Antworten:

Re: Hallo, darf ich mal fragen, wie Ihr ein paar Dinge so geregelt habt?

Antwort von Anya36 am 17.07.2003, 22:23 Uhr

Hallo Landei! "g"

Ich werde wahrscheinlich über kurz oder lang auch in diesem Forum "heimisch" werden und beschäftige mich auch mit all diesen Dingen.

Da du von einem Ex-Partner schreibst, nehme ich an, du bist nicht mit ihm verheiratet. (Eigentlich logisch, weil ihr sonst automatisch gemeinsames Sorgerecht haben würdet)

Gib bloss das Sorgerecht nicht aus der Hand !!! Denn damit hast du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. D.h. er bekommt ein Besuchsrecht bei den Kids und das muss auch genügen! Solltest du einen neuen Partner kennenlernen, der vielleicht 200 km weiter weg wohnt, und mit ihm zusammenziehen wollen, brauchst du echt seine Unterschrift! Und wenn er sich dann querstellt, hast du das Nachsehen.
Du kannst dich über all diese Fragen unverbindlich bei deinem zuständigem Standesamt erkundigen.

viel Glück und alles Gute

Anya

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Re: Hallo, darf ich mal fragen, wie Ihr ein paar Dinge so geregelt habt?

Antwort von *isi* am 18.07.2003, 1:28 Uhr

hallo!

nicht nur das aufenthaltbestimmungsrecht. er kann bei der schulwahl (studium ja/nein), zahnspange ja/nein,... bei all den kleinen, mittleren und großen entscheidungen (vorallem die, die ihm geld kosten könnten und deshalb wohl kaum seine zustimmung finden werden) mitreden.
und wenn er bis jetzt am gemeinsamen sorgerecht nicht interessiert war, frag ich mich, warum denn jetzt plötzlich? doch blos nur, um dir weiterhin in dein leben reinreden zu können!

mach das blos nicht!

lg
isi,
die grad mächtig stress mit dem ex hat, weil ich verliebt+schwanger bin; obwohl vorher ein ganz gutes verhältnis herrschte :(

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Re: Hallo, darf ich mal fragen, wie Ihr ein paar Dinge so geregelt habt?

Antwort von huftier am 18.07.2003, 8:49 Uhr

Also ganz ehrlich, das mit dem Wegziehen und so, das finde ich ist schon ein Argument gegen das GSR und das ist auch der Grund, warum bei uns der Paps das GSR nicht bekommen hat, weil ich mir da nicht reinreden lassen will. Aber das läßt sich auch dadurch lösen, dass die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine behält. Das mit der Schule, Studium (da wird das Kind ja ohnehin meist selbst bestimmen wollen und können), Zahnspange etc. sind aber meines Erachtens alles Dinge, wo einem Vater grundsätzlich schon ein Mitspracherecht zustehen sollte. Hier von vorneherein zu sagen: "Ich als Mutter will und darf das alles alleine entscheiden" finde ich zumindest in der allgemeinen Formulierung nicht richtig. Denn immerhin geht es beim Sorgerecht nicht um eine "Alleinentscheidungskompetenz" der Mutter sondern darum, was gut und wichtig ist für das Kind. Und wenn da noch jemand (wie z.B. der Vater) mitentscheiden kann, dann muß das nicht von vornherein schlecht sein. Ich finde, zuweilen werden mit dem SR gefährliche Besitzansprüche verbunden, die so nicht richtig und auch nicht unbedingt gut sein müssen für das Kind.

nichts für ungut, ich finde eben nur die Formulierung in dieser Allgemeinheit nicht richtig.

LG,HUF

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*Kopfkratz*

Antwort von RainerM am 18.07.2003, 9:49 Uhr

Hallo Huftier,
irgendwie bekomme ich ein bisschen Kopfweh, bei deiner Stellungnahme, weil Licht und Schatten sich so schnell abwechseln.

"Also ganz ehrlich, das mit dem Wegziehen und so, das finde ich ist schon ein Argument gegen das GSR und das ist auch der Grund, warum bei uns der Paps das GSR nicht bekommen hat, weil ich mir da nicht reinreden lassen will."

Hat dann wenigstens das Kind dabei ein Mitspracherecht?
Immerhin ist das Kind dann dem Wohlverhalten der Mutter alleine unterworfen und die Interessen des Kindes, das ja vielleicht seine gewohnte Umgebung behalten will (Schule, Freinde VATER, andere Verwandte, Sportvereine etc etc) ..... nachher sprichst du dann wieder anders, da kommt es dir (beinahne bei Bagatelldingen (Zahnspange)) auf gemeinsame Entscheidungsfindung an... dabei ist der Wohnort, bzw die Beibehaltung des Wohnortes für das Kind viel elementarer (irgendwann ist ein baby kein Baby mehr...).

"Aber das läßt sich auch dadurch lösen, dass die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine behält."

Stimmt,... jedenfalls teilweise.
Auch das alleinige Soprgerecht bedeutet ja nicht unbedingt, dass die Mutter völlig die Interessen des Vaters oder des Kindes übergehen darf.
Viel zu selten wird dann anschliessend eine Teilhabe an den Umgangskosten gefordert und das ist dann möglich, wenn die Kosten willkürlich von einer Seite erzeugt werden.
Ausserdem denke ich auch, dass es eine Frage des Anstandes des betreuenden Elternteiles gegenüber des anderen ist, hier die Folgen der eigenen Handlungen abzumildern.

"... Denn immerhin geht es beim Sorgerecht nicht um eine "Alleinentscheidungskompetenz" der Mutter sondern darum, was gut und wichtig ist für das Kind. Und wenn da noch jemand (wie z.B. der Vater) mitentscheiden kann, dann muß das nicht von vornherein schlecht sein."

Stellt sich die Frage, warum eine Mitbestimmung des Vaters bei der Wohnortwahl dann wiederum unerheblich und störend ist.... vielleicht weil es in diesem Moment viel mehr um das Interesse der Mutter geht und dann, wenn Mutter sich stark betroffen fühlt, das Interesse des Kindes doch nachrangig ist?

"Ich finde, zuweilen werden mit dem SR gefährliche Besitzansprüche verbunden, die so nicht richtig und auch nicht unbedingt gut sein müssen für das Kind."

Jepp... aber bitte dann nicht selektiv eigene Interessensterritorien definieren und ausklammern!

"nichts für ungut, ich finde eben nur die Formulierung in dieser Allgemeinheit nicht richtig."

Ich schliesse mich dem an *frechgrins*

"LG,HUF"
LG, RM

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Öhhmm...Elter! ..."Freinde"??? Wo ist denn da nun der Tppfehler??? *gg* o.T.

Antwort von Ralph am 18.07.2003, 9:57 Uhr

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Lass mich nachdenken... *nachmalKopfkratz*

Antwort von RainerM am 18.07.2003, 10:05 Uhr

.... vielleicht ist die deutsche Sprache durch mein Posting in der Evolution einen grossen Schritt vorwärts gekommen?

*grins*

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Re: *Kopfkratz*

Antwort von Huftier am 18.07.2003, 20:50 Uhr

Hey Rainer,

Du hast recht, vielleicht sollte ich wirklich einige Dinge klarstellen, damit mein Beitrag verständlicher wird.

"Hat dann wenigstens das Kind dabei ein Mitspracherecht?
Immerhin ist das Kind dann dem Wohlverhalten der Mutter alleine unterworfen und die Interessen des Kindes, das ja vielleicht seine gewohnte Umgebung behalten will (Schule, Freinde VATER, andere Verwandte, Sportvereine etc etc) ...."

Klar hat mein Kleiner ein Mitspracherecth, allerdings ist sein Wortschatz noch ein wenig "dadaistisch" und geht nicht viel weiter als "Mamama" oder "wowo" oder "bacckkka", weil er gerade erst 19 Monate geworden ist. Sehr wohl ist mir aber klar, dass Finn hier ein soziales Netz hat (Krippe, Großeltern v.a.), das wichtig für ihn ist und das bei meiner Entscheidung berücksichtigt werden muß. Sein Vater wohnt in 500 km Entfernung von uns, d.h. er hat noch nie zu dem sozialen Umfeld vor Ort gezählt sondern kommt ihn nur alle ein bis zwei Monate besuchen. Trotzdem aber wollte er unbedingt das GSR, um - was ich erst im Nachhinein von anderer Seite erfuhr -damit ein Vetorecht zu haben für den Fall, dass ich in eine andere Stadt ziehen will (was aufgrund meiner unerträglichen beruflichen Situation hier schon sehr lange zur Debatte steht), weil seine Eltern in meiner Nähe wohnen und er bei seinen Besuchen dort übernachten kann (er findet es wortwörtlich "albern", wegen den Finnbesuchen möglicherweise in einer Pension nächtigen zu müssen). Und da habe ich eben nein gesagt und ihm das GSR ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht angeboten, was er aber nicht wollte, weil er damit ja nix anfangen kann, wie er meinte.

Wo der betreuende Elternteil mit dem Kind wohnt, sollte, denke ich, schon letztlich er selbst entscheiden können, weil diese Frage doch auch für die betreuende Mutter oder den betreuenden VAter eine sehr persönliche und entscheidende Frage ist. Wolltest Du etwa, dass Dir Deine Ex, mir der Du möglicherweise ohnehin nicht gerade das beste Verhältnis hast, vorschreiben kann, dass Du nicht aus Deinem jetzigen Wohnort wegziehen darfst, obwohl Du anderswo einen besseren oder vielleicht überhaupt erst einen Job gefunden hast oder vielleicht auch eine neue Partnerin?? Ich jedenfalls möchte dies nicht. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn es bei einem Wegzug lediglich darum geht, dass dem Vater das Kind entzogen wird, das soll ja schließlich auch vorkommen. Aber bei GSR mit GABR ist der Mißbrauch durch den nichtbetreuenden Elter andersrum genauso möglich.

"nachher sprichst du dann wieder anders, da kommt es dir (beinahne bei Bagatelldingen (Zahnspange)) auf gemeinsame Entscheidungsfindung an... dabei ist der Wohnort, bzw die Beibehaltung des Wohnortes für das Kind viel elementarer (irgendwann ist ein baby kein Baby mehr...). "

Die Zahnspange war ja nur das Beispiel meiner Vorschreiberin. Ich habe vor, den Vater bei allen Entscheidungen mit einzubeziehen, die wichtig sind für Finn und über den Alltag hinausgehen, ärztliche Behandlungen, Schule, Mofa-Führerschein und was weiß ich nicht noch alles. Ja, und vielleicht hätte ich auch mit ihm über eine Wohnortveränderung gesprochen, aber dadurch, dass er auf so miese Art und Weise sich dieses "Vetorecht" erschleichen wollte, habe ich dazu ehrlich gesagt heute nur noch wenig Lust. Die Letztentscheidung diesbezüglich möchte ich aber auf jeden Fall selbst treffen können, denn es ist nicht nur das Leben meines Kindes, um das es da geht, sondern auch MEIN Leben, und ich habe nunmal nur eines davon.

LG, HUF

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