Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 20.12.2017, 9:31 Uhr

Habe ich etwas anderes geschrieben?

Allerdings hat die Ehefrau im Fall hier 7 eigene Kinder von denen noch 4 zuhause leben. Der Ehemann hat LStKl. 3, sie also die 5. Diese Aufteilung macht nur Sinn, wenn sie wesentlich weniger als 3000 Euro Brutto verdient. Wahrscheinlich sprechen wir eher von 1000-2000 Euro das dann 700-1200 Euro netto entspricht.

Da ist sie mit den Kindern unterhalb des Selbstbehalts. Interessiert zur Berechnung schon, ändert aber nix.

 
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