Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 08.01.2004, 9:37 Uhr

Hab grad...

Hi,
das kann schon passieren, aber Melina sollte ersteinmal abwarten, was sich tut.

Übrigens gibt es eine gesteigerte Erwerbsobligenheit für Unterhaltspflichtige.

Du hättest auch Strafanzeige gegen den Vater deines Kindes erstatten können wegen seines Verstosses gegen die Unterhaltspflicht... §170StGB, soweit ich weiss.... es käme darauf an, weshalb er nichts zahlen konnte.

bye
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StGB § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 
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