Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 08.01.2004, 8:32 Uhr

Hab grad...

Hi,
du hast doch sicherlich Unterhaltsvorschussgeld beantragt, oder?

Von daher bist du ja nicht so ganz unter Druck und kannst ein wenig abwarten, was das Jugendamt bewirkt.

Bevor man mit dem grosen Hammer (Lohnpfändung) zuschlägt, sollte man noch einmal gewissenhaft prüfen, warum das Geld noch nicht überwiesen wurde.

Von daher ist ein Schreiben mit Fristsetzung vollkommen OK.

Wenn du irgendwo eine rechnung offen hast, wirstn du auch erst daran erinnert und gemahnt.

Beim titulierten Unterhalt könntest du schon jetzt etwas veranlassen, aber wie gesagt, einmal nachhaken, warum das Geld noch nicht da ist, ist schon der bessere Weg.

Nur sollte dann in Zukunft sowas nicht mehr vorkommen.
Dann würde ich an deiner Stelle kurz und knapp pfänden lassen.

Meine Schwester hatte auch einmal das Problem mit dem Vater ihrer Kinder.
Nach einer Pfändung lief das dann reibungslos (er ist Polizist gewesen).

Gruss

 
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