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Geschrieben von dole am 09.03.2004, 10:50 Uhr

HILFE - Unterhaltszahlungen- KRIEG

Hallo,
habe mich mitte Februar von meinem Mann getrennt. Anfangs wollte er alles im guten regeln, aber jetzt fängt er an wegen der Unterhaltszahlungen rumzuspinnen.
Er sagt das alles was er an Schulden hat, die Raten, und alles an Fixkosten (Versicherungen etc.),erst abgezogen wird und dann vom Rest seines Einkommens der Unterhalt berechnet wird. Wenn das stimmt kriege ich gar nichts.
Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen ?
Bin echt verzweifelt, ich hette so gehofft das alles ruhig über die Bühne geht, aber meine Anwältin hatte schon recht bei Geld hört seine Gutmütigkeit auf.
gruß
Dole

 
3 Antworten:

Re: HILFE - Unterhaltszahlungen- KRIEG

Antwort von PetraMAY am 09.03.2004, 13:06 Uhr

hallo dole,
das gleiche problem hatte ich auch, bin dann zur unterhaltsvorschusskasse gegangen und die zahlen mir erst mal das geld für die kinder, nur muß dann dein mann, falls er wieder zu geld kommt, alles dieser kasse zurück zahlen. ich weis ja nicht ob du sozi bekommst, aber die können dir da auch weiter helfen, meist ist die unterhaltsvorschusskasse im gleichen amt.

lg petra

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Krieg muss nicht sein...

Antwort von Rob am 09.03.2004, 14:01 Uhr

Hallo Dole
im "Guten regeln" ist immer das beste, wenn auch anfangs nicht ganz einfach.
Wenn er bestimmte Ausgaben vor Berechnung des Unterhalts zuerst einmal abziehen will, dann ist das nicht "rumspinnen" sondern wenigstens zum Teil auch berechtigt.
Grundsätzlich gilt: wenn ihr während der Ehe schon finanzielle Probleme hattet (falls es nicht so ist, desto besser), dann wird es nach der Trennung für BEIDE zwangsläufig noch enger, und wenn er ab 2005 Steuern wie ein Single zahlen muss (Stkl.1) wird nochmals weniger Geld da sein.
Also in Klartext: sein "bereinigtes Netto" ist für den Kindesunterhalt bestimmend. Davon darf er vom Netto abziehen: Arbeitsbedingte Kosten wie Fahrtkosten und Berufskleidung, ohne Nachweis in der Regel 5%.
Wenn die Kredite schon während der Ehezeit aufgenommen wurden (und nicht erst nach der Trennung), sind sie Eheprägend und die Zinsen+Raten sind ebenfalls absetzbar. Wenn es hier um Hypotheken für ein Haus geht, kommt es auch darauf an wer dort wohnen bleibt und auf wessen Namen es im Grundbuch eingetragen ist.
Von dem was jetzt verbleibt, wird lt.Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt errechtnet.
Danach wird der Trennungsunterhalt berechnet, kommt darauf an wieviel er dann noch hat und auch wieviel du verdienst.
Er hat auch ein Selbstbehalt von €840,- in den "neuen Bundesländer" etwas weniger.
Versucht das in Ruhe zu regeln und höre nicht allzuviel auf der Anwältin: da Anwaltshonorare nach "Streitwert" berechnet werden -umso mehr Streit, umso mehr Wert, umso mehr Geld für die Anwälte- sind diese an friedliche Lösungen nicht immer interessiert.
Gruß, Rob

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Re: Krieg muss nicht sein...

Antwort von Saiya am 09.03.2004, 14:41 Uhr

Hi!

Also, wenn du schon eine Anwältin hast, dann kann die Dir auch genau ausrechnen, wieviel Dir an Ehegatten- und Kindesunterhalt zusteht. Was genau Dein Mann abziehen darf und was nicht.

Und Du brauchst auch keine Angst zu haben, daß Dich die Anwältin wg. ihrer Rechnung übers Ohr haut, denn beim Unterhalt ist sie ganz klar an Regeln gebunden, wie sich der Streitwert berechnet. Außerdem gehe ich davon aus, daß Du Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe bekommst, so daß Du die Rechnung der Anwältin sowieso nicht zahlen wirst.

Wenn Ihr Euch wirklich einigen wollt, dann nehmt Euch zusammen einen Anwalt. Also geht zusammen zu Deiner Anwältin und sie soll ihm ganz genau erklären, wie das mit dem Unterhalt abläuft. Um einen Anwalt kommt Ihr in einer Scheidungssache übrigens sowieso nicht herum. Wir hatten einen gemeinsamen Anwalt und sind, trotz anfänglicher Streitigkeiten, wg. Unthalt auch sehr gut damit gefahren. Wir sind uns mit Anwalt und ohne übers Ohr gehauen worden zu sein, einig geworden.

Trotzdem Dir noch einen schönen Tag
Cindy

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