Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 01.06.2003, 22:31 Uhr

gleich noch ein paar Fragen

Hi,

wenn er arbeitslos und -unwillig ist, heißt das noch lange nicht das er nicht zahlen muß. Das ist von der Höhe seines ALGs abhängig. Hat er einen Betrag der über den Selbstbehalt liegt, muß er zahlen. Das sind in den alten Bundesländern 730,- € plus eventueller Werbungskosten etc. Wenn sein ALG drüber liegt wird sich das JA das Geld von ihm holen. Die können da recht penetrant werden notfalls mit Gerichtsbeschluß und das kostet dann richtig Extrageld. Wenn er keine Auskunft gibt, bzw. nicht zahlen will, wird das ALG einfach gesperrt.
Angeblich wird einem Unterhaltspflichtigen auch nicht ewig die Möglichkeit gegeben auf der faulen Haut zu liegen um sich zu drücken. Habe allerdings noch nicht gehört, das irgendwelche Ämter die Peitsche haben knallen lassen, bin allerdings auch neu im Fach.

Also, ganz so einfach ist es nicht mit dem: "Arbeite ich nicht, kriegt das Kind nichts, der Staat zahlt den Unterhalt für mich und ich streiche trotzdem mein ALG ein." (o:
Kannst ihn ja mal fragen ob es ihm besser gefällt wenn die wilden Wölfen in Form des JA nach seinen arbeitsmüden Beinen schnappen *gg*

Grüße

fusel

 
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