Geschrieben von Janka_ am 11.11.2004, 16:46 Uhr |
Gesetzliche Regelung, Umgangsrecht/Besuchsrecht?
Hallo!
Kann man das irgendwo nachlesen?
also, wenn das Kind bei der Mutter aufwächst, und sich Vater und Mutter nicht einigen können, wegen dr Kindsbesuche. Da gibt es doch gesetzliche Regelungen, oder?
Bei einem Freund damals wurde vom Gericht festgelegt, dass er sie jedes 1. und 3. Wochenende im Monat von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr hat. außerdem 3 wochen Urlaub im Jahr, an seinem geburtstag und weihnachten Ostern, jeweils am 2. Feiertag.
Ist das immer so?
Mein Nachbar (hat kein Sorgerecht) darf seinen Sohn ( 4 Jahre)plötzlich gar nicht mehr sehen.
Wir dachten, vielleicht läßt sich die Mutter ja ohne Gericht überzeugen, wenn das wo nachzulesen ist. Mit Gericht dauert es ja bestimmt ewig, bis er ihn wiedersieht. Oder wenigstens, dass irgendwo so Anhaltspunkte stehen???
LG janka
- Gesetzliche Regelung, Umgangsrecht/Besuchsrecht? - Janka_ 11.11.04, 16:46
- Re: Gesetzliche Regelung, Umgangsrecht/Besuchsrecht? - carmora 12.11.04, 20:58