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Geschrieben von RainerM am 22.05.2003, 16:00 Uhr

Gerecht - ungerecht ???? Düsseldorfer Tabelle

Hi... tja, ich habe jetzt eine Vorabveröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle gelesen, auf die ich hingewiesen wurde.

-Wie schon berichtet steigt der Regelbetrag für den Unterhalt aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten um ca 6% auf 199Euro.

-Seltsamerweise bleibt aber der Selbstbehaltssatz der Unterhaltspflichtigen offensichtlich unverändert...

Ja was denn nun?
Sind die Lebenshaltungskosten in den letzten 2 Jahren gestiegen, oder nicht?

Immerhin wurden die Selbstbehaltssätze vor 2 Jahren festgelebt, unter Berücksichtigung der damaligen Vorjahreskosten.

Soll das die Grundlage sein, mit der man die nächsten 2 Jahre überstehen muss? ...also mit dann 4 Jahre alten Zahlen?

Übrigens.... ob das schon was aussagt über zukünftig zu ermittelnde Sozialhilfebedarfssätze?

 
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