Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 16.05.2003, 8:12 Uhr

Genau das!

Richi hat Recht!

Biker, ich kann nicht nachvollziehen, dass du immer wieder darauf eingehst und SEIN Spielchen spielst.

Das kann doch nicht angehen, was versprichst du dir davon?

Diese Anwaltssache kann tatsächlich versehentlich passiert sein... einmal, zweimal,... dann wohl doch nicht ganz so versehentlich... das kann ich nicht beurteilen.

Der Umgang ist geregelt und wenn das jetzt ein Jahr (oder ein halbes) funktioniert, dann kannst du ja auf dies und das einmal zur Probe eingehen, aber nicht nur weil er sich einmal zweimal zusammen reissen konnte.

cu

 
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