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Geschrieben von karinundlukas am 18.09.2003, 16:32 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht?

Hallo!

Kann mir irgendjemand einen Vorteil (fuer das Kind, fuer die Mutter und den Vater) eines gemeinsamen Sorgerechts nennen? Reicht es bereits als Begruendung, dass es "nicht dem Wohl des Kindes foerderlich ist" wenn die Mutter immer wieder Probleme wegen dem gemeinsamen Sorgerecht hat (mit Behoerden, NICHT mit dem Vater!) um das Sorgerecht aufheben zu lassen? Der Vater ist damit einverstanden!

Eigenlich wollten wir das Sorgerecht ohne Begruendung aufheben lassen, aber laut Familiengericht geht das nicht! Weshalb nicht? Kennt sich da jemand aus?

Ich kann doch nicht behaupten der "Einfluss des Vaters wirkt sich negativ auf das Kind aus" nur um einen Sorgerechtsaufhebung durchzubekommen!
Ich will ja dem Vater nichts "reinwuergen" oder ihn irgendwie in Verruf bringen. Wir wollen lediglich keinerlei Probleme mehr mit Aemtern haben, in der Form, dass wir immer als "Familie" aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts angesehen werden, wenn es ums zahlen geht aber nie wenn es um Steuern geht. Der Vater kann z.B. nicht mal die Krippengebuehren von der Steuer absetzen, da das Kind nicht in seinem Haushalt lebt...

Ich hab jetzt 3 Monate versucht hinter die Geheimnisse einer Kinderkrippensatzung zu kommen und nach ewigen hin und her, stellt sich folgendes raus (hab es jetzt seit einer Woche schriftlich):

Das Einkommen des Vaters wird herangezogen (wir leben nicht zusammen und sind auch nicht verheiratet) zur Berechnung der Krippengebuehr da wir gemeinsames Sorgerecht haben. Ich wollte den Vater nicht "ausschliessen" und ihm auch einen gewisse Sicherheit geben falls ich eines Tages zu einem moralischen "Schwein" mutiere. Aber ich als Mutter bin die alleinige Schuldnerin, da das Kind bei mir lebt. Versteht das jemand?

Dient eine gemeinsames Sorgerecht dem "Wohl des Kindes" wenn ich dann gegen den Vater eine Privatklage anstrebe, dass er die Kinderkrippengebuehren schliesslich zahlen muss, da es unter Mehraufwand faellt, auch wenn ich weiss er kann es finanziell garnicht zahlen, da er bereits nach dem Unterhalt fuer das Kind und mich nahe des Sozialhilfesatzes ist?

In dem Schrieb steht auch noch: "Mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat man Rechte und Pflichten uebernommen", aber irgendwie haben wir beide damit nur Pflichten uebernommen, besonders ich als Mutter.


einen fuellig gefrustet
Karin

 
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