Geschrieben von 32+4 am 06.10.2005, 15:00 Uhr |
Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub
Hallo,
nicht wirklich....
Ein Beispiel:
Eltern trennen sich, es besteht gemeinsames Sorgerecht, Frau will mit Kindern und neuem Partner in den Urlaub fahren und braucht die Unterschrift für die Kinderreisepässe vom KV. Dieser weigert sich, es kam zur Verhandlung und er mußte dem Urlaub zustimmen und für die Ausweise unterschreiben. Wenn er sich geweigert hätte, dann hätte die Frau auch ohne Zustimmung Pässe bekommen, da die fehlende Unterschrift auch ersatzweise vom Gericht gemacht werden könnte.
Von daher gehe ich ganz stark davon aus, daß Du mit den Kindern auch ohne Zustimmung des KV in den Urlaub fahren kannst. Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kids hast, dann erst Recht.
Grüße,
Sandra
- Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - Elkelein 06.10.05, 13:42
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - 32+4 06.10.05, 15:00
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - Suka73 06.10.05, 15:38
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - Elkelein 06.10.05, 17:29
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - Suka73 07.10.05, 10:32
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - Elkelein 06.10.05, 17:29
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - Suka73 06.10.05, 15:38
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - Rob 07.10.05, 14:31
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - Elkelein 08.10.05, 9:24
- Re: Gemeinsames Sorgerecht-Urlaub - 32+4 06.10.05, 15:00