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Geschrieben von kieselchen am 25.04.2005, 21:14 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz

Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe mit meinem Ex gemeinsames Sorgerecht obwohl nie verheiratet. Jetzt will er mir kein Betreuungsunterhalt mehr zahlen und ich müsste wieder arbeiten (meine Kleine ist 2). Dazu muss ich sie natürlich in eine Krippe geben und genau dazu verweigert er die Zustimmung. Kann er das überhaupt?
Bin echt total genervt.
Liebe Grüße

 
8 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz

Antwort von Ött am 25.04.2005, 21:20 Uhr

Du "mußt" doch nicht arbeiten gehen, nur weil Du keinen Unterhalt mehr bekommst. Da würden Dir doch entsprechende Leistungen zustehen.
(an alle: Bitte jetzt keine Diskussion, es geht jetzt nicht um das arbeiten wollen oder das Prinzip, es geht nur darum, daß man mit einem Kleinkind auch ohne Job überleben kann.)

Aber meines Wissens nach kann Dir der Vater nicht verbieten, die Kleine in eine Krippe zu geben, wenn Du arbeitest/arbeiten willst/arbeiten mußt. Du bekommst sicher noch fachlichere Ratschläge hier.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz

Antwort von kleened am 25.04.2005, 21:27 Uhr

Hallo !
Also wenn er es verweigert wende dich an das Jugendamt oder ASD (falls es sowas bei dir gibt).Ich habe meinen Kindergartenplatz auch so bekommen.Kopf hoch du schaffst das schon.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz

Antwort von kieselchen am 25.04.2005, 21:34 Uhr

Danke. Das hat mich schon mal ein bisschen aufgebaut. Leider bin ich ja auch nicht sozialhilfeberechtigt und habe auch einen ziemlich guten Job bei dem ich von zu Hause arbeiten kann (und bereits auf 400 Euro Basis tue, abends wenn die Kleine schläft).

Würde also alles prima passen, wenn nicht mein Ex querschießen würde ...

Also danke nochmal für Eure Hilfe ...

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz

Antwort von tachpost am 26.04.2005, 7:54 Uhr

Was hat denn der Mann für ein Problem????
Ich würde mich wegen dem Unterhalt ans Jugendamt und Unterhaltsvorschuss beantragen,und die werden sich dann bei Deinem Ex melden.
Wie das mit der Kinderkrippe ist....keine Ahnung,aber ob er Dir das so einfach verbieten kann?
Auch da würd ich mich beim JA schlau machen.

LG
Birgit

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Warum?!

Antwort von RainerM am 26.04.2005, 7:55 Uhr

Hi,
das ist eine ziemlich ungewöhnliche Geschichte.... von daher würde mich schon interessieren, wie er die Weigerung begründet.

-Verweigert er das bei einer bestimmten Einrichtung (zB kirchlicher KiGa), oder verweigert er die Zustimmung für einen Krippenplatz generell?

Ansonsten wäre er dir wenigstens bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu Unterhalt verpflichtet, insofern er leistungsfähig ist.
Vielleicht solltest du das zur Sprache bringen, damit er seine Weigerung überdenkt (insofern er keine besonderen Gründe dafür hat).

Gruss
Rainer, dessen Sohn seit dem 12. Lebensmonat in die KiTa geht

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Betreuungsunterhalt und Unterhaltsvorschuss???

Antwort von RainerM am 26.04.2005, 7:56 Uhr

Hi tachpost,
es geht um den Unterhalt für die Mutter, nicht den des Kindes.

Gruss

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Re: Betreuungsunterhalt und Unterhaltsvorschuss???

Antwort von tachpost am 26.04.2005, 7:59 Uhr

Oha,da hab ich wohl was verwechselt.
Na ja,um diese Uhrzeit,kann das mal passieren *g*

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Re: Warum?!

Antwort von kieselchen am 26.04.2005, 9:20 Uhr

Hallo nochmal,
also der Hintergrund ist, dass ich ja bereits auf 400 Euro Basis von zuhause aus arbeite und er meint, arbeiten könnte ich halbtags genauso mit Kind (sprich: während ihres Mittagsschlafs und abends nochmal 3 Stunden ab 20.00 wenn sie schläft).
Betreuungsunterhalt ist halt auch so eine Sache, weil ich diesen "einklagen" müsste und ich ehrlich gesagt nicht unbedingt vor Gericht gehen möchte.
Da ich im eigenen Haus wohne (zahle 300 Euro im Monat Darlehen ab und habe zusätzlich eine Wohnung vermietet um die Schulden abzuzahlen) habe ich eben leider auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder sowas. Brauche ich eigentlich auch gar nicht da ich einen tollen Arbeitgeber habe, der unheimlich flexibel ist. Ich kann arbeiten wann und wo ich will (ich mach Computergrafiken) - auch am Wochenende.
Naja - da ihr Vater ja meine Kleine wohl nicht mehr so regelmäßig nehmen möchte (er möchte schließlich nicht, dass ich vom Umgangsrecht "profitiere" - seine Worte), müsste ich mein Julchen wohl in die Krippe geben.
Ich denke, er will es mir wohl einfach ein bisschen schwer machen, nachdem ich so gemein war, mich von ihm zu trennen...

So, jetzt habe ich mich mal ausgekotzt. Danke auch dafür.
Gruß,
Gisela

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