Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 01.08.2005, 13:59 Uhr

gem. Sorgerecht und Vater unbekannt verzogen....

so, und was nun???
Einen Kinderausweiß habe ich ja zum Glück. Aber es scheitert schon an einem blöden Sparbuch für den Zwerg. An Bausparverträge oder andere Vesicherungen brauche ich erst recht nicht zu denken ohne seine Unterschrift.
Was macht man denn in so einem Fall, wenn der Vater unbekannt verzogen ist, keine Telefonnummer bekannt ist und er auch nicht bereit ist Kontakt aufzunehmen, selbst, wenn er über Bekannte darum gebeten wird. Er will keinen Kontakt, egal worum es geht, weil es so für ihn streßfreier ist.
Bin ja selten ratlos, aber nu????

Hiiiiiiiiiiiiiiiiilfääääääää :-)

LG
mousy

 
3 Antworten:

Re: gem. Sorgerecht und Vater unbekannt verzogen....

Antwort von Rob am 01.08.2005, 14:13 Uhr

Hallo Mousy!
einfach das Geld auf dein Konto und du führst im PC das Konto der Kinder, zB auf einer Excel Datei.
Ansonsten kannst du dich natürlich ans Familiengericht wenden und die Zustimmung ersetzen lassen.
Gruß, Rob

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Re: gem. Sorgerecht und Vater unbekannt verzogen....

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 01.08.2005, 14:18 Uhr

Hallo Mousy,

meines Wissens kann die Unterschrift gerichtlich ersetzt werden. Und das machst Du drei Mal, dann beantragst Du das alleinige Sorgerecht und bekommst es wahrscheinlich auch, damit Du das nicht dauernd machen mußt.

So zumindest wurde es mir erklärt. Ich werde mich - wenn es so weitergeht - auch demnächst mal damit auseinandersetzen müssen. Nächstes Jahr steht Fumis Schulwechsel an, da brauche ich seine Zustimmung, und derzeit ist er immer noch verschollen im Bermuda-Dreieck.

Was sagt denn das Jugendamt? Hast Du die mal gefragt? Oder läuft der Unterhalt direkt? Ich kriege ja UHV, deswegen hat das JA schon seine Adresse für mich rausgefunden. Die wären im Ernstfall für mich wohl die erste Anlaufstelle.

Ich weiß ja nicht, wie es sonst so geht, aber ich habe auch schon mal die "keine Antwort ist auch eine Antwort"-Methode angewandt: Ich habe ein Mail geschrieben und beschrieben, wie ich es machen möchte, und habe ihm gesagt, daß ich von seinem Einverständnis ausgehe, wenn er nicht antwortet - was er erwartungsgemäß nicht getan hat. Aber bei Banken und Behörden wird das wohl nicht reichen.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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Re: gem. Sorgerecht und Vater unbekannt verzogen....

Antwort von kevome* am 02.08.2005, 9:19 Uhr

Also bei uns ist es ähnlich. Der Vater besitzt weder Telefon noch Handy. Seine mir bekannte Wohnung hat er aufgegeb. Bislang fanden Absprachen über die Kinder an den Umgangstagen statt, da ich ihn dort zu Gesicht bekam. Jetzt kommt er nur noch sporadisch unangemeldet vorbei. Letzte Woche bekam ich einen Anruf von seinem AG und seier Sozialarbeiterin, mit der Frage ob ich wüßte, wo er sich aufhält. Demnächst stehen wohl auch 2 Jahre für ihn in der JVA an. Weiß ich aber auch nur von seiner Sozialarbeiterin und ich habe keine Info, welche JVA es sein wird.

Mir reicht es mittkerweile. Ich habe jetzt einen Antrag auf alleiniges Sorgercht gestellt und hoffe sehr, dass der durchgeht. Gemeinsames Sorgerecht setzt eine Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft bei beiden Elternteilen voraus. Wenn sich ein Elternteil komplett verweigert, kann das nicht funktionieren und der kooperative Teil hat nur zusätzliche Scherereien und Zeitaufwände. Ich hoffe, dass diese Einsicht sich auch mal bei Gericht durchsetzt, dass das gemeinsame Sorgerecht sicher im Interesse der Kinder erstrebenswert ist aber bitte nicht um jeden Preis und in jeder Konstellation. Kooperationsbereitschaft muss da nämlich wirklich da sein und zwar bei beiden Eltern. Sonst richtete es nach meine Erfahrungen mehr Schaden an, als das es den Kindern nützt.

Gruß KeVoMe

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