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Geschrieben von matiz am 02.12.2005, 15:08 Uhr

Gefahrene km einklagen ...?? *g*

Hallo,

mein Ex war grade hier und hat sein Kind abgeholt, wie er es schon regelmässig seit 2,5 Jahren tut und das alles auch gut klappt ...

Zwischen mir und meinem Ex steht noch eine Klage bzgl. des Trennungs-/und nachehelichen UH aus.
Das alles jetzt genau zu erklären wäre zu lang, nur soviel: mein ursprünglicher Anwalt war eine Schnarchnase und hat nix gemacht, bin seit Oktober bei einem anderen.
Der hat jetzt eben die Klage für beide o.g. Sachen eingereicht.

Nun hat mein Ex schon vor zwei Wochen verlauten lassen, ich solle es mir überlegen, ob ich die Klage einreiche, denn das gäbe ein "Riesen-Chaos".
Von mir gab es da keinen Kommentar zu.

Grade eben sagt er mir folgendes:
"Er wolle mir nur sagen, daß wenn ich die Klage einreichen sollte, auf mich auch Klagen zukämen, er würde dann nämlich u.a.
- das Auto einklagen
- das Geld welches ich mitgenommen habe (und wovon ich meine Wohnungssausstattung bezahlt habe) einklagen

und: (jetzt kommts)

- die gefahrenen km einklagen, die er jedes zweite WE fährt um sein Kind von mir zu holen bzw. wieder zu bringen *lol*
übrigens: er fährt ein Dienstauto, das ihn weder Steuer/Vers. noch Benzin kosten und welches auch für private Zwecke genutzt werden darf.

Ich hab darauf gar nicht reagiert, musste aber innerlich doch schmunzeln ...*g*

Oder weiß jemand, daß man sowas wirklich einklagen kann??? ;-)

Männer ... *g*

lg, matiz

 
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