Geschrieben von Traumfänger am 26.11.2005, 8:22 Uhr |
Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG
Ich habe mal eine Frage. Wegen der Scheidung hat meine Anwältin einen Antrag auf PKH gestellt. Weiß jemand von Euch, wieviel Einkommen man da haben darf?
Ich habe 2 Versicherungen - Leben und Rente, die schon länger laufen. Jetzt habe ich Angst, wenn ich das auch noch angebe, pfändet das Gericht die Versicherungen und die habe ich vor allem abgeschlossen, damit mein Sohn abgesichert ist, wenn mir mal was passiert.
Kann mir das passieren, daß das Gericht die Versicherungen pfändet? Kennt sich jemand da aus? Ich kann diese "Sicherheit" nicht auch noch verlieren! Ich habe durch meinen Mann, der ewig Schulden gemacht hat, schon alles an Geld und Existenzgrundlage verloren, habe keine Rücklagen oder Ersparnisse mehr.
Kann mir jemand einen Rat geben?
- Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG - Traumfänger 26.11.05, 8:22
- Re: Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG - vallie 26.11.05, 8:51
- Re: Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG - dorisl 26.11.05, 10:15
- Re: Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG - vallie 26.11.05, 8:51