Geschrieben von Tati007 am 06.01.2003, 20:38 Uhr |
Frage zur Definition Alleinerziehender
Hi,
klar bist Du auch weiterhin allein erziehend, das hat nichts mit den Zusammenziehen zu tun. Er hat ja keine Recht oder Pflichten dem Kind gegenüber.
Allerdings lebst Du nicht mehr allein, sondern in einer eheähnlichen gemeinschaft, das heißt bestimmt Zuschüsse, falls Du sie denn bekommst, fallen weg, denn Du gilst, soweit ich es weiß, dann nicht mehr als allein beim Sozialamt etc.
Tati
- Frage zur Definition Alleinerziehender - franzi und michelle 06.01.03, 18:03
- Re: Frage zur Definition Alleinerziehender - Tati007 06.01.03, 20:38
- Re: Frage zur Definition Alleinerziehender - Twins-PS 08.01.03, 8:02
- Re: Frage zur Definition Alleinerziehender - Tati007 06.01.03, 20:38