Geschrieben von franzi und michelle am 06.01.2003, 18:03 Uhr |
Frage zur Definition Alleinerziehender
Hallo, habe jetzt schon ein wenig in diesem Forum gestöbert aber nichts gefunden was mir weiter helfen könnte.
Meine Frage:
Ich lebe derzeit mit meiner Tochter alleine, habe aber einen Freund, mit dem ich jetzt demnächst zusammen ziehen möchte.
Wie ist das? Bin ich dann noch immer alleinerziehend??
Mein Freund ist nicht der Kindsvater und somit auch nicht Sorgeberechtigt bzw. Unterhaltspflichtig.
Im Rechtswörterbuch steht dazu:
Alleinerziehend sind:
Verwitwete, Geschiedene, dauernd getrenntlebende oder unverheiratete Väter oder Mütter.
Ich hoffe mir kann jemand helfen und bedanke mich schon mal im Vorraus.
Liebe Grüsse
Franzi und Michelle
Re: Frage zur Definition Alleinerziehender
Antwort von Tati007 am 06.01.2003, 20:38 Uhr
Hi,
klar bist Du auch weiterhin allein erziehend, das hat nichts mit den Zusammenziehen zu tun. Er hat ja keine Recht oder Pflichten dem Kind gegenüber.
Allerdings lebst Du nicht mehr allein, sondern in einer eheähnlichen gemeinschaft, das heißt bestimmt Zuschüsse, falls Du sie denn bekommst, fallen weg, denn Du gilst, soweit ich es weiß, dann nicht mehr als allein beim Sozialamt etc.
Tati
Re: Frage zur Definition Alleinerziehender
Antwort von Twins-PS am 08.01.2003, 8:02 Uhr
Hallo!
als eheähnliche gemeinschaft gilt es erst, wenn man drei jahre zusammen wohnt. dann fällt ehegattenunterhalt und diverse andre zuschüsse für die frau weg.
ciao, sabine