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Geschrieben von Lisa763 am 18.08.2005, 0:45 Uhr

Frage zu Mietrecht im Trennungsfall

Hallo, kennt sich eine von euch aus, weil sie in einer ähnlichen Situation war:

Meine Freundin (mit Tochter bei sich) lebt seit März in Trennung. Der Mann ist aus der gemeinsamen Wohnung raus, wohnt mal bei seiner Mutter, mal bei seiner neuen Freundin, hat sich aber noch nicht umgemeldet. Scheidung läuft noch nicht, es ist noch nichts in die Wege geleitet.
Sie hat noch Lohnsteuerklasse fünf, er die drei. Den Ausgleich für ihren schlechteren Verdienst zahlt er ihr bislang. Sie möchte gerne sofort wechseln zu Lohnsteuerklasse zwei mit Kind/ er die eins, damit sie sobald wie möglich besser verdient. Dazu müsste aber ihr Mann sich ummelden (sie gelten sonst noch als zusammenlebend). Er weigert sich jedoch, sich umzumelden mit der Begründung, dass er noch im gemeinsamen Mietvertrag für das Haus mit drin ist. Er wäre bereit aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszusteigen, aber der Vermieter spielt nicht mit: er (der Vermieter) befürchtet, meine Freundin alleine könne Schwierigkeiten bekommen, alleine die Miete zu zahlen. Kann sie. Aber er hat Zweifel. Sie hat gerade ihren Job gewechselt u. noch keine Lohnabrechnung von dort.

Weil der Ex ihr immer wieder Stress macht, sie beschimpft und bedroht, mitten in der Nacht auftaucht und verlangt, die Tochter zu sehen, spielt sie auch mit dem Gedanken, aus der ehemals gemeinsamen Wohnung auszuziehen in einen anderen Ort. Allerdings hat sie mit dem Mann zusammen einen Zehn-Jahres-Mietvertrag unterschrieben, der erst in drei Jahren abläuft. Im gegenseitigen Einvernehmen früher aussteigen aus dem Vertrag ginge wieder nur im Einvernehmen mit ihrem Ex-Mann (der alles tun würde um ihr Steine in den Weg zu legen).

Kennt sich da jemand aus?

1. Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Mann im Vertrag bleibt, obwohl er tatsächlich nicht mehr dort wohnt (allerdings nicht umgemeldet)?

2. Wie kündigt man einen gemeinsamen Vertrag, wenn man sich nicht einigen kann? Ist sie wirklich handlungsunfähig ohne Einverständnis vom Ex?

Wie kann sie den Ex aus dem Mietvertrag kriegen = die Voraussetzung, die Lst-Klasse zu wechseln u. ggfs. bei Bedarf alleine die Wohnung zu kündigen zu könnnen.
Oder geht das nicht?


Und überhaupt:
Weiß jemand, wo und wie man eine kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung für Scheidungsfälle bekommen kann? Ich denke, sie wird eines Tages Probleme mit "Stalking" bekommen u. es wird Streitigkeiten ums Sorgerecht geben.
Der Ex verbreitet Gerüchte, sie würde Drogen nehmen u. will das alleinige Sorgerecht (!) - dabei säuft er und ist als Schläger polizeiauffällig.

Welche Rechte hat sie mietmäßig u. wo kann sie Hilfe bekommen?

Danke für einen Rat,

Lisa

 
7 Antworten:

Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall

Antwort von Fabian 4 am 18.08.2005, 6:50 Uhr

Hallo,
ich kann dich total verstehen. Aber ich glaube nicht das dir dein Ex so leicht die Kinder wegnehmen kann, da muß schon ein guter Grund vorligen( zb.das du die Kinder schlägst..)

Ich an deiner Stelle würde mir beim Richter eine Rechtsberatung einholen, der kennt sich wirklich am besten aus, und diese sind meistens kostenlos.

Alles Gute und liebe Grüße

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Sieht leider nicht so gut aus

Antwort von Murmeline am 18.08.2005, 7:25 Uhr

Hat ein Ehepaar einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, können sie ihn auch nur gemeinsam wieder kündigen. Zieht einer der beiden Partner aus, bleibt das Mietverhältnis davon unberührt bestehen. Darauf macht der Haus- und Grundbesitzerverein München aufmerksam. Ein Partner kann den Vertrag weder ganz noch teilweise kündigen. Er haftet auch nach Auszug oder Trennung weiter als Gesamtschuldner. Das Ausscheren aus dem Mietvertrag ist einvernehmlich nur mit Zustimmung des anderen Partners und des Vermieters möglich. Einen Anspruch auf ein "Ja" des Vermieters gebe es allerdings nicht, so Haus- und Grund. Der Besitzer müsse auch dann nicht zustimmen, wenn die Eheleute schon seit Jahren getrennt leben.

(Hamburger Abendblatt)

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Die Lohnsteuerklasse...

Antwort von Murmeline am 18.08.2005, 8:37 Uhr

...kann sie auch so wechseln. Dafür reicht aus, dass man (und wenn es INNERHALB eines Hauses ist) OFFIZIELL getrennt lebt. Falls also noch nicht geschehen, sollte sie sich einen Anwalt nehmen, der ihren Mann schriftlich offiziell über den Beginn des Trennungsjahres und über ihre Scheidungsabsicht in Kenntnis setzt. Die Kopie dieses Schreibens reicht aus, um als Getrenntlebende in Steuerklasse 4 zu wechseln.

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Sorry, ich meinte Kl. I und nicht IV !

Antwort von Murmeline am 18.08.2005, 8:39 Uhr

o.T.

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Das schreibt die OFD Niedersachsen dazu:

Antwort von Murmeline am 18.08.2005, 8:41 Uhr

Frage: Ich habe mich von meinem Ehegatten getrennt. Muss ich meine Steuerklasse ändern lassen?

Im Jahr der Trennung werden die Lohnsteuerklassen durch die Trennung selber nicht berührt. Sie können allerdings im Einvernehmen mit dem Ehegatten einen Steuerklassenwechsel beantragen (III/V in IV/IV oder V/III bzw.IV/IV in III/V). Weiterhin besteht die Möglichkeit eine ungünstigere Steuerklasse als die bisher eingetragene eintragen zu lassen.

Im folgenden Jahr werden Sie und Ihr getrennt lebender Ehegatte grundsätzlich wie Ledige behandelt und bekommen die Lohnsteuerklasse I (bzw. II, wenn ein Kind zu berücksichtigen ist, das in Ihrer Wohnung im Inland gemeldet ist).

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Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall

Antwort von nette36 am 19.08.2005, 8:56 Uhr

Hi...

oh da hast du ja ne Menge Stress ...du ärmste....! Aber Kopf hoch das wird schon.!

Als erstes brauchst du wie meine Vorredner schon sagten einen Anwalt!

Und dann würd ich auch die Steuerklasse sofort ändern lassen! (soweit ich weiss kann man das einmal im Jahr machen lassen)

Und das dein Mann dich da terorrisiert ist zwar unschön und nervig aber ob man den da einfach ,,verweisen,, kann wo er noch mit im Mietvertrag steht entzieht sich leider meiner Kenntniss!

Würde an deiner Stelle mit dem Vermieter sprechen und einen neuen Vertrag nur auf deinen Namen machen!

Solange die sehn das du die Miete auch allein zahlen kannst ist es denen doch wurscht ob du da mit oder Mann lebst!

Aber als erstes unbedingt einen Anwalt!
der wird dir weiterhelfen können.!

Alles gute......lg yvonne

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Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall

Antwort von Lisa763 am 19.08.2005, 15:20 Uhr

Hallo Yvonne,

muss das loswerden um "meinen Mann" verteidigen: er ist oft eine Nervensäge, aber ein ganz lieber!

Es handelt sich wirklich um meine Freundin.

Danke trotzdem für's Verständnis und die aufmunternten Worte.

LG
Lisa

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