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Geschrieben von ole020304 am 08.09.2005, 12:32 Uhr

Frage zu Hartz 4 Anträgen!!! Hilfe

Hallo, ich bin grade dabei mir die Anträge auszudrucken für Hartz 4 welche Formulare brauche ich nochmal??? Habe dieses Jahr schon Hartz 4 bekommen war aber nun 2 Monate arbeiten und nun muß ich es wieder beantragen! Bin alleinerziehend mit einem Kind!!

 
11 Antworten:

Hey, da brauchst Du doch eigentlich gar nicht den vollen Antrag...ö

Antwort von Ralph am 08.09.2005, 12:46 Uhr

Hallo,

ich würde zum Amt marschieren und fragen, ob nicht ein Antrag auf Fortzahlung ausreicht. Miete etc. wird sich ja wahrscheinlich nicht geändert haben, m.E. müßte da der verkürzte Antrag ausreichend sein. Verdienstbescheinigungen, Kündigungsschreiben mußt Du natürlich dabie haben.

LG
Ralph/Snoopy

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@ralph

Antwort von ole020304 am 08.09.2005, 12:57 Uhr

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.
Also ich habe vorher erst 1x den Antrag ausgefüllt und weiß nicht mehr was alles dazu gehört! Doch Miete hat sich geändert bin bei meinem mann im Juni ausgezogen. Der Alte bescheid lief am 31.7 aus. Jetzt muß ich zum 20.9 einen neuen stellen. Also würde da der einfache Antrag reichen?? Neue Mietbescheinung habe ich schon unterschrieben. Wollte mir einen Weg sparen und gleich beim Amt mit allen papieren erscheinen...

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@ole

Antwort von sterntaler am 08.09.2005, 14:19 Uhr

hi,
das wird sicherlich wie ralph bereits angesprochen hat ausreichen,...allerdings vergiß für die folgeantragstellung deine kontoauszüge der letzten drei monate bitte nicht,....damit sparst du dir wieder einen weg! ;o)

lg
sterntaler

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Das ändert allerdings u.U. schon die Sachlage...

Antwort von Ralph am 08.09.2005, 14:37 Uhr

Hi,

wenn Du seinerzeit mit Deinem Mann gemeinsam den Antrag gestellt hattest, wäre jetzt eine völlig neue Sachlage eingetreten.
Dann würde ein Fortzahlungsantrag nichts bringen.

DA bei Dir sich im Grunde fast alles geändert hat, wirst Du um den "großen" Antrag nicht herumkommen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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es sei denn,....

Antwort von sterntaler am 08.09.2005, 14:48 Uhr

wenn SIE damals antragsstellerin und somit haushaltsvorstand im erstantrag war, dann müßte ihr nochehemann einen eigenen antrag stellen....ansonsten würde es sich um eine neue bedarfsgemeinschaft handeln,...und da hat ralph dann wohl recht!

sorry! ;o)

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@ralph

Antwort von ole020304 am 08.09.2005, 15:34 Uhr

ich hatte damals einen Erstantrag ausgefüllt allerdings habe ich und das Kind da noch in der gemeinsamen Wohnung gewohnt, mein Mann war ausgezogen!!! Nur diese Wohnung war zu groß und zu teuer!!!

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Auch das ist nicht gesagt...

Antwort von Ralph am 08.09.2005, 15:34 Uhr

Wenn in die Zuständigkeit eines anderen kommunalen Trägers verzogen wird, muß auf jeden Fall ein kompletter Neuantrag gestellt werden, denn die Akten wandern ja nicht zwangsläufig mit.

@ole: Ich würde an Deiner Stelle den Neunatrag ausdrucken und soweit wie möglich ausfüllen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Hast Du nur den Fortzalungsantrag dabei, stehst Du u.U. dumm da. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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@Ralph

Antwort von ole020304 am 08.09.2005, 15:41 Uhr

Danke erstmal für eure Hilfe!!!

Werde dann gleich den Folgeantrag auch nochmal ausfüllen!!! Nur was muß ich noch für Anlagen haben?? Miete usw. ist klar noch was??? Kopien usw. muß ich die auch alle nochmal machen??? Von den Auszügen ist klar sonst noch welche?? Ach man ich stell mich aber auch an!!!

Danke

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Unterlagen

Antwort von Ralph am 08.09.2005, 15:49 Uhr

Hi Ole,

ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Rentenversicherungsnummer, Krankenversicherungsnummer (Auch vom Kind), Ausweise, Meldebestätigung, Kontoauszüge seit Juni würde ich mitbringen (kopieren soll das Amt, was benötigt), evtl. Papiere über Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuß, den alten ALG2-bescheid, Mietvertrag, evtl. Wasser- und Gaseinstufungen, auch Nachtstrom bei Nachtspeicherheizung.
Verdienstbescheinigungen, Kündigungsschreiben.

Das sind so standardmäßig die Unterlagen, die mir so auf die Schnelle einfallen. Alles andere wäre eher fallspezifisch, das kann aber auch nachgereicht werden. :-)

LG
Ralph/Snoopy

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Achso, wichtig!

Antwort von Ralph am 08.09.2005, 15:53 Uhr

Solltest Du seit September 2003 Arbeitslosengeld 1 bezogen haben (das klassische Arbeitslosengeld!), dann unbedingt auch den Leistungsbescheid, Einstellungsbescheid und den letzten Wohngeldbescheid mitbringen, weil Du dann noch evtl. Anspruch auf den ALG-Zuschlag hast. Dieser wird gerne vergessen, gefragt wird kaum nach ALG1-Bezug, und es könnte für Dich um bis zu 80,- € im Monat gehen! :-)

LG
Ralph/Snoopy

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@Ralph

Antwort von ole020304 am 08.09.2005, 15:59 Uhr

also bis januar 04 habe ich vollzeit gearbeitet. im märz 04 ist mein sohn geboren, habe vorher keinerlei leistungen bezogen...

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