Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kathrinchen79 am 04.02.2004, 14:28 Uhr

Frage wg. Steuer getrennte Eltern / Kindergeld und Kinderfreibetrag

Hallo.

Ich hab da mal 'ne Frage. Ich weiß ich kann die im Steuerforum stellen, aber da hat mir die Antwort nicht gut gefallen *g*

Mein Freund zahlt Unterhalt für seine zwei Kinder (verschiedene Mütter). Nun wurde mir gesagt, er muß als erhaltenes Kindergeld in der St.Erklärung die Hälfte angeben? Aber wieso? Er hat doch keins bekommen, das bekommen doch die Mütter.

Hab dann die Frau beim Jugendamt gefragt, die letztes Jahr den Unterhalt berechnet hat. Die meinte auch, bei seinem Unterhalt wird kein hälftiges Kindergeld berücksichtigt (er zahlt etwas weniger als den Mindestsatz). Ich versteh das nicht, wenn er nämlich pro Kind die Hälfte des Kindergeldes angibt bekommt er trotz Kinderfreibetrag (Steuerklasse 1)keine Steuer zurück. Wozu hat er den denn dann? Die 10-20 EUR im Monat (für beide Kinder!) die er dann mehr an Gehalt hat können's doch wohl kaum sein!

Im Gegenzug dazu muß seine Ex (alleinerziehend) auch nur das halbe Kindergeld angeben (obwohl sie die günstige Steuerklasse hat und dazu noch das ganze Kindergeld bekommt).

Macht ihr das auch so? Gebt ihr dann als alleinerziehend auch nur die Hälfte des KG an? Ich meine, das ist ja dann 'ne feine Sache für die Mütter... Nur er hat ja dann von seinem Kinderfreibetrag gar nix?
Kann das richtig sein? Ich weiß, die Frage ist blöd... Aber ich bin fest davon ausgegangen daß er von Seiten des Staates auch irgendwas positives hat durch die Kinderfreibeträge. ich denke man wird dann bei der Steuer entlastet? Man man... Hat er also außer Kosten gar nix von den Kindern (ein Kind hat er noch nie gesehen, das andere sieht er nur, wenn er der Mutter vorher ausreichend in den ... gekrochen ist und gebettelt hat.)

Sorry für meine Ausdrucksweise, aber ich bin dadurch ganz schön geschockt, hatte echt gedacht, durch Kinderfreibeträge wird man irgendwie entlastet (war wohl sehr naiv von mir...)

LG, Kathrin

 
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