Geschrieben von Janka_ am 18.11.2004, 21:25 Uhr |
Frage wegen UVG......
Hallo!
stimmt beides. Unterhaltsvorschuss wird 72 Monate gezahlt, höchstens bis 12 Jahre. Könnte ja sein, dass dein kind bereits 8 Jahre oder so war, als du diesen erstmahlig beantragt hast. Wenn du ihn von Geburt an bezogen hast, endet er leider mit dem 7. Geburtstag.
LG janka
- Frage wegen UVG...... - diana 18.11.04, 20:04
- Re: Frage wegen UVG...... - Janka_ 18.11.04, 21:25
- Re: Frage wegen UVG...... - Sonnenstern76 18.11.04, 23:16
- Muesste rein rechnerisch der 6. Geburtstag sein - OT - harmony_ 19.11.04, 12:22
- Re: Frage wegen UVG...... - Janka_ 18.11.04, 21:25