Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Janka_ am 18.11.2004, 21:25 Uhr

Frage wegen UVG......

Hallo!

stimmt beides. Unterhaltsvorschuss wird 72 Monate gezahlt, höchstens bis 12 Jahre. Könnte ja sein, dass dein kind bereits 8 Jahre oder so war, als du diesen erstmahlig beantragt hast. Wenn du ihn von Geburt an bezogen hast, endet er leider mit dem 7. Geburtstag.

LG janka

 
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