Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von maushi2000 am 16.03.2004, 9:05 Uhr

Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall

Hallo,

ich hab mal eine Frage und würde mich freuen, wenn jemand helfen kann.
Ich bin im 8. Monat schwanger und Alleinerziehend (Verh. aber getrennt lebend). Wenn mein Sohn geboren wird, möchte ich meinem Mann nicht dabei haben. Ich möchte ambulant entbinden. Da hab ich mal ne Frage wie das mit der Namensgebung für den Kleinen aussieht. Muss er da mit unterschreiben? Denn er wird ja im KH nicht dabei sein und wenn ich ambulant entbinde bin ich ja auch nur für die Zeit der Geburt da.

Liebe Grüße

Angela

 
3 Antworten:

Re:

Antwort von berita am 16.03.2004, 10:40 Uhr

Ich weiss grade nicht, wie die rechtliche Lage aussieht. Aber was hat das mit der Geburt zu tun? Den Namen meldest du doch dem Standesamt innerhalb von einer Woche, wenn mich richtig erinnere. Manche KH uebernehmen das zwar, das kann man aber auch selbst erledigen. Falls hier keiner bescheid weiss wegen der Unterschrift, frag am besten mal direkt beim Standesamt nach.

LG
Berit

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Re: Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall

Antwort von Ginger04 am 16.03.2004, 12:10 Uhr

Hallo,
wenn du noch verheiratet bist, muß dein Ex mit unterschreiben. Bei mir war mein Ex, der sich in der Schwangerschaft eine andere Frau suchte,nicht mit dem von mir ausgewählten Vornamen einverstanden und hatte sich plötzlich (vorher war der Name für ihn absolut uninteressant) einen super bescheuerten Namen überlegt. Das Ganze ging dann vor Gericht, mein Kind hatte fast 5 Monate keine Geburtsurkunde, existierte quasi nicht (kein Kigeld, kein Erziehungsgeld, keine Möglichkeit, Erziehungsurlaub einzureichen,...)und der Richter hat dann meinem Namenswunsch zugestimmt, mit der Begründung, dass der andere Vorschlag dem Kind später nur Probleme bereiten würde!! Viel Ärger, teuer und viele Nerven, die man mit einem Säugling sowieso nicht gerade zu verschenken hat. Bis heute (fast sechs Jahre später) halten die Schikanen an. Aber vielleicht könnt ihr euch ja gütlich einigen? Wäre schön, will dir auch keinen Schreck einjagen, aber das alles kommt halt ab und zu hoch. Zudem befinde ich mich mal wieder in einer heißen Phase mit Anwalt, Gericht etc.
Viel Glück! Ginger

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Re: Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall

Antwort von Rob am 16.03.2004, 12:39 Uhr

Hallo Angela,
die Namensgebung des Kindes entscheiden die Eltern gemeinsam.
Am besten wäre es, ihr einigt euch, schreibt doch beide eine Liste mit 10 oder 20 Wunschnamen (sowohl Mädchen wie Junge, falls das noch nicht bekannt sein sollte), mit etwas Glück ist eine Gemeinsamkeit dabei. Oder ihr findet auch so einen Namen, den ihr beide akzeptieren könnt.
Noch etwas: bei der Geburt muss der Vater ja nicht unbedingt anwesend sein. Einen regelmässigen Umgang mit dem Kind soll er aber haben, das ist sowohl sein Recht wie das Recht des Kindes. Bei Kleinkinder wird regelmässiger, häufiger Kontakt, 2-3x pro Woche für einige Stunden empfohlen.
Aus dein Leben ist er somit trotz Trennung nicht und wird es nicht sein solange ein gemeinsames Kind da ist...
Gruß, Rob

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