Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 14.02.2005, 16:18 Uhr

frage wegen Kigeld und Vaterschaft

Hallo! Also wenn Du den Ämtern gegenüber den Vater verschweigst, wirst Du Dich auf Sanktionen seitens der Ämter (sprich ständige Vorladungen, mögliche Kürzungen der leistungen etc.) einstellen können...denn wenn Du staatliche Leistungen für Dich und Dein Kind beantragst, hat der Staat ja ein berechtigtes Interesse daran, das Geld vom eigentlich zahlungspflichtigen, sprich dem KV, wiederzubekommen...schließlich ist er Dir gegenüber die nächsten 3 Jahre und seinem Kind gegenüber mindestens 18 Jahre lang zum Unterhalt verpflichtet. Davon abgesehen hat das Kind meines Erachtens ein Recht zu erfahren, wer sein Vater ist. Es könnte ja auch mal im Zusammenhang mit einer Krankheit wichtig sein (wenn es eine Krankheit vom Vater geerbt hat oder z. B. Blut oder eine Niere gespendet bekommen muß).

 
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