Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Madesta am 12.05.2003, 13:54 Uhr

Frage .. sorry lang

Sorry, habe mir nicht die Mühe gemacht, alle Antworten auf den Beitrag zu lesen.

Für die Durchsetzung des Kindesunterhaltes sollte unbedingt beim zuständigen Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden. Das verringert u. a. die Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt, sowie der Gerichtskosten, da dieses Verfahren vor Gericht dann nicht mehr behandelt werden muss.

Bzgl. der Regelung des Umgangs-/Besuchsrechts ist immer die Hinzuziehung eines/einer Sozialarbeiter/in des Jugendamtes ratsam, der/die zwischen beiden Elternteilen vermittelt.
Es gibt aber auch die Möglichkeit einen unabhängigen Verfahrenspfleger für die Kinder einzusetzen. Auskunft hierzu erteilt das Gericht.

 
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