Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nina3 am 12.01.2003, 8:43 Uhr

Frage mich grade, wer die Kosten tragen würde, wenn

eine Frau zum Jugendamt geht und sagt: Einer dieser 3 Männer ist der Vater, aber ich hab keine Ahnung wer! Hm, wer trägt denn dann die Kosten für den Vaterschaftstest?? Der, der sich als Vater herausstellt (der kann ja nichts dafür, dass 2 weitere in Frage kämen), die Mutter (die ja in den seltensten Fällen für irgendwas aufkommen müssen oder können). Oder werden die Kosten zwischen allen geteilt (die Nicht-Väter können ja auch nichts dafür, dass sie "verdächtigt" wurden)? Oder das Jugendamt bzw. Staat? (Auch Ungerecht für die Allgemeinheit, was können wir alle dafür, dass sie mehrere Männer zu Auswahl hatte?). Würde mich wirklich mal interessieren, ob das zufällig jemand weiss?
Natürlich eine rein theoretische Frage und hat nichts mit mir zu tun!! Mein Kinderbedarf ist derzeit erst mal gedeckt und leider weiss ich ja, wer der Vater ist. Der, der sich Weihnachten und Neujahr nicht gemeldet hat und ich auf Mittwoch gespannt bin, da werden die Zwillis 1 Jahr alt!

LG Nina

 
5 Antworten:

Re: Frage mich grade, wer die Kosten tragen würde, wenn

Antwort von ywi33 am 12.01.2003, 9:31 Uhr

Hallo

Die kosten würden in dem Sinn die Staatskasse zahlen...und Kläger wäre dein Kind .....aber am besten du nimmst dir dafür einen Anwalt (zahlt das Amt) und er wird dir das genau erklären....vorab kann ich dir nur sagen sowas dauert ziemlich lange....aber ich finde du solltest es machen ...da jedes Kind das Recht hat zu wissen wer sein Erzeuger ist....lg yvonne.

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Oder Vera, Oliver Geissen, Britt, Arabella... schaue ja das eigentlich gar nicht, aber immer wieder wenn ich in letzter Zeit einschalte heißt es wer ist wohl der Vater o.t. LG Michaela

Antwort von dark am 12.01.2003, 22:00 Uhr

if

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Die kosten tragen die jeweils "verdächtigten" Väter. oT

Antwort von RainerM am 13.01.2003, 7:54 Uhr

!

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Re: Nicht ich!!!!!! War nur reine Neugier! O.T.

Antwort von Nina3 am 13.01.2003, 8:17 Uhr

O.T.

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bei uns in der CH...

Antwort von CHerin am 16.01.2003, 15:39 Uhr

ist es so, dass:

a: derjenige der der vater ist, muss den test zahlen

b: wenn er es nicht ist, zahlt die antragsstellerin ! bzw. der staat wenn sie nicht zahlungsfähig ist (ist aber bei uns fast unmöglich zahlungsunfähig zu sein :-( )

grüssle

gaby, die aus eigener erfahrung schreibt (aber nur mit einem möglichen KV, der es dann auch war *ggg*)

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