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Geschrieben von Peli75 am 28.08.2004, 23:06 Uhr

Frage: Besuchsrecht....

Hi,

ich habe da mal eine Frage bezüglich des Besuchsrechts.
Ich lebe seit knapp einem Jahr getrennt und habe einen 20 Monate alten Sohn, seit der Trennung hält der "Erzeuger" (ja, ich benutze dieses Wort!) keinen Kontakt mehr zu uns, worüber ich mittlerweile recht froh bin.
Ich habe über ein halbes Jahr darum gekämpft, dass er trotz unserer Streitigkeiten Kontakt zu seinem Sohn hält, ihn besuchen kommt oder wenigstens mal nach ihm fragt, in welcher Form auch immer, sogar mit dem Versprechen, dass unsere Streitigkeiten absolut aussen vor bleiben, wenn er da ist. Aber statt des Kontaktes gab es nur Beleidigungen, Vorhaltungen und Beschimpfungen und mittlerweile kein Lebenszeichen mehr.
Über den Unterhalt wird mittlerweile geklagt, da es auch da nach monatelangem Versuch keine gütliche Einigung gab.
Es geht mir nun endlich besser, ich habe mich auch vom Herzen her von ihm gelöst und bin froh, dass wir gar keinen Kontakt mehr haben, auch wenn ich ihm zum jetzigen Zeitpunkt den Kontakt zu seinem Sohn garantiert nicht verwehren würde.
Nun habe ich aber wirklich Angst davor, dass er nach einigen Jahren vor der Tür steht und sich daran erinnert, dass er einen Sohn hat und auf einmal den tollen Papa spielen will, weil es ihm dann gerade mal in seine Lebensplanung passt und es kurze Zeit später vielleicht wieder darauf hinausläuft, dass ihm sein Sohn nicht in den Kram passt und er den Kontakt wieder abbricht. Zumal sein Sohn ihn jetzt ja gar nicht kennt, woher auch, denn die paar Monate, die er sich mit um ihn gekümmert hat, sind nicht der Rede wert, zumal ja niemand Erinnerungen an seine ersten Lebensmonate hat.
Welche Möglichkeiten habe ich, ihm den Kontakt nach einer gewissen Zeit zu "verbieten"?
Wir waren nie verheiratet, es ist also ein uneheliches Kind und ich habe das alleinige Sorgerecht.
Denn es mag sich komisch anhören, aber ich denke ein "Vater" der nichts von seinem Sohn wissen will, sollte auch später nicht einfach aufkreuzen, sondern dann bitte auch bei seiner Entscheidung bleiben.

 
5 Antworten:

Irgendwann kommen die Fragen.

Antwort von Allly am 30.08.2004, 8:40 Uhr

Was macht mein Vater?
Wieso seid ihr nicht mehr zusammen?
Wer ist mein Vater? und und und...
Dann beantworte sie wahrheitsgemäß und ohne Wertung, dann bist du auf der sicheren Seite.

So wie es sich anhört, wird dein Ex sowieso niemals den Superpapa geben. Also keine Panik. Du solltest nicht mit dem Gedanken spielen, das Besuchsrecht zu verweigern, sondern vielleicht vors Familiengericht ziehen, das dem vater klar macht, dass sein SOHN ein Recht auf Umgang mit ihm hat. Ist auch ne Möglichkeit.

LG Ally.

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Re: Irgendwann kommen die Fragen.

Antwort von schmuseziege am 30.08.2004, 9:30 Uhr

Falls er auftaucht in paar Jahren bleibt Dir nur entweder den kontakt zu ermöglichen oder es gerichtlich auszutragen. bei meiner Freundin kam der Erzeuger nach 8 jahren an und erinnerte sich, dass er eine Tochter hat. Das Gericht hat ihm trotz allem 14tägiges Besuchsrecht zugesprochen.

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Re: Frage: Besuchsrecht....

Antwort von Cat74 am 30.08.2004, 15:56 Uhr

Hallo Peli,
bleib ganz locker: Solche Fälle regeln sich meißt von ganz alleine!
Und falls er doch irgendwann Interesse zeigt, kannst Du den ersten Kontakt übers Jugendamt oder eine Beratungsstelle organisieren. Da wird Dein Kind altersentsprechen darauf vorbereitet und Du hast auch einen Ansprechpartner, wenn Du Fragen hast!
Dein letzter Satz hört sich nicht komisch sondern aus Deiner Sicht vollkommen verständlich an, aber er ist nun mal der Vater Deines Sohnes und ihm sicherlich wichtig!
Gruß von Cat

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Auch wenn der Vater unzuverlässig ist, so hat die Austrägerin kein Recht ihm auf Dauer aus dem Leben des Kindes auszusperren. Und das ist gut so!

Antwort von Rob am 31.08.2004, 12:31 Uhr

Und wenn man es hundert mal wiederholen muss: besser ein später Vater als gar kein Vater. Auch wenn ich die Mentalität so mancher Väter absolut nicht billige!
Gruß, Rob

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Re: Auch wenn der Vater unzuverlässig ist, so hat die Austrägerin kein Recht ihm auf Dauer aus dem Leben des Kindes auszusperren. Und das ist gut so!

Antwort von Peli75 am 31.08.2004, 14:47 Uhr

Aber sollte man ein Kind wie ein Spielzeug behandeln und es immer dann "aus der Ecke" holen, wie es einem gerade passt?
Ich sehe es einfach nicht ein, dass er unseren Sohn so behandelt, wie seinen ersten, er besucht ihn, wenn er in seine "Lebensplanung" passt und dann ist mal wieder monatelang Funkstille, dass er sich dann noch nicht mal zum Geburtstag meldet.
Tut mir leid, aber ich denke, dass man entweder ein Kind hat oder nicht, aber nicht so ein hin und her.....zumal die "Abwesenheit" des Vaters keine schwerwiegenden Gründe hat, es ist schlicht und ergreifend Desinteresse, Bequemlichkeit und ausserdem ist ein Kind hinderlich beim Poppen (sorry für den Ausdruck).......

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