Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von harmony_ am 02.07.2004, 22:30 Uhr

Finanzen beim Studium

Hi,

ich bin ebenfalls Studentin, mit dem Unterschied, dass ich kein Bafoeg bekomme. :-( Alle Angaben ohne Gewaehr, so aus dem Aermel geschuettelt... Aber so weisst du wenigstens, in welche Richtungen du weiter nachgraben kannst.

- Wenn du wieder studierst, bekommst du grundsaetzlich keine Sozialhilfe mehr (sagte man mir auf dem Sozialamt).
Das heisst genauer, dass du den Regelsatz (Grundbetrag) zum Lebensunterhalt nicht bekommst, dafuer ist dein Bafoeg zustaendig (und wenn man das nicht mehr bekommt, hat man eben Pech...), aber eventuell den Zuschlag fuer Alleinerziehende (40% vom Regelsatz?)
- Fuer dein Kind kannst du normal Sozialhilfe beantragen. Ausserdem einmalige Hilfen zur Anschaffung von Kindermoebeln, ich hoerte aber mal geruechteweise, dass diese einmaligen Hilfen abgeschafft werden sollen.
- Der Vater des Kindes muss fuer das Kind Unterhalt zahlen, Mindestsatz nach "Duesseldorfer Tabelle" 199 Euro. Wenn er das nicht kann oder will, musst du beim Jugendamt "Unterhaltsvorschuss" beantragen (monatlich 122 Euro, maximal 6 Jahre lang). Die kuemmern sich dann darum, ob sie es vom Vater zurueckbekommen; wenn nicht, traegt das der Staat.
- Sollte der Kindesvater tatsaechlich gut verdienen, kann er auch dazu herangezogen werden, fuer dich Unterhalt zu zahlen, weil du ja mit Kleinkind nicht erwarbstaetig sein kannst. Dies gilt bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes. Ist aber die Frage, wer ihn dazu heranzieht, denn freiwillig wird das kaum einer machen.
- Unabhaengig von deinem Studenten-Status kannst du Wohngeld beantragen.
Das ist aber nur ein Beitrag zur Miete, die werden wohl niemals 500 Euro zahlen. Ich wundere mich jetzt schon, dass das Sozialamt dir 500 Euro zahlt?!Ich erhalte 120 Euro Wohngeld. Dies ist allerdings ein gekuerzter Betrag, weil ich mit dem Vater des Kindes noch zusammenlebe. Sein Einkommen wird mir angerechnet, obwohl ich nix davon sehe. Sonst haette ich ca. 300 Euro bekommen.

- Du kannst beim Jugendamt finanzielle Unterstuetzung zur Tagespflege beantragen, das heisst, sie zahlen dir einen Zuschuss, wenn du dein Kind zu einer Tagesmutter gibst. Dadurch wird bei mir zum Beispiel die Betreuung ueberhaupt erst moeglich. Ich muss alle paar Monate den Antrag erneuern und darlegen, wieviel Stunden ich fuer mein Studium brauche. Das Geld erhaelt direkt die Tagesmutter.

Bei allem wird halt dein Einkommen angerechnet (ausser Erziehungsgeld) und evtl. Ersparnisse, aber das kennst du vermutlich schon.

Erfahrungsberichte? Naja, so ganz in Kuerze: Auf dem Sozi wurde ich ziemlich schaebig behandelt, so nach dem Motto: was wollen Sie denn hier? Vater Staat abzocken? Zu dumm, das Leben selber in Angriff zu nehmen? Als ich sagte, in welchem Semester ich studiere, verdrehte die Dame dann demonstrativ die Augen. Dabei hat sie vermutlich noch keine Uni von innen gesehen :->>>>
Wohnungsamt und Jugendamt waren da angenehmer. Auf jeden Fall habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich Freundlichkeit und Sachlichkeit sowie promptes Einreichen der erforderlichen Unterlagen immer positiv ausgewirkt haben. Und das es sich lohnt, nachzufragen und Sachverhalte erklaeren zu lassen und selber nachzulesen, denn manchmal kann man dann noch ein sinnvolles Argument anbringen (Beispiel: Ich hatte eine Ueberweiseung von meinem Arbeitgeser, die eine Nachzahlung aus dem Vormonat enthielt. Ich musste dann nachdruecklich darauf hinweisen, dass die Dame nicht den Gesamtbetrag anrechnet, sondern nur den Betrag, der auf den fraglichen Monat entfaellt.)

Soweit dazu. Wenn du noch was wissen willst, schreib hier nochmal was oder gib deine Mail-Adresse an. Ach ja, Langzeit-Studiengebuehren entfallen fuer jemandem mit Kind 4 Semester lang.

Toi, toi, toi,
harmony (die sich gerade wie bloede mit ihrem Diplom abstrampelt)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.