Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.12.2004, 17:17 Uhr

Falsche Auskunft, ganz klar! :-)

Hi Janka,

atme gerade mal pausenmäßig durch und schaue vorbei, deshalb nur kurz (bin in der SB-HartzIV-Hölle!).

Du hast die Jahresbeiträge bisher in einer Summe übernommen bekommen, also muß dfas jetzt auch so gehandhabt werden. Zudem hast Du den Antrag auf Übernahme jetzt bzw. vor ein paar Wochen gestellt, ALSO ZU BUNDESSOZIALHILFE-ZEITEN!!! Sie muß es a) bearbeiten, und b) übernehmen.

Gehe mit dem "Vorbescheid" zum Amt und bestehe auf umgehende Bearbeitung UND Zahlung. Das SGB II ist noch nicht in Kraft, sie MUß nach BSHG bewilligen.

Ja, leider gibt es unter buns Sachbearbeiter absolute Knalltüten... und über die rege ich mich oft genug auf, besonders über die hessischen... >:o(((

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy, der sich jetzt trotz unzureichender Software wieder in die Arbeit stürtzt...

 
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