Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 26.11.2003, 10:52 Uhr

es kommt darauf an...

... warum er weniger verdient, warum er den Job gewechselt hat und ob er schon voll ausgelastet ist, also wenigstens Vollzeit arbeitet und Bezahlung angemessen seiner Ausbildung und Tätigkeit ist.

Was das jugendamt sagt ist das eine, was das Gericht sagt kann evtl was anderes sein.

Eine so drastische Kürzung des Unterhaltes kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

cu

 
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