Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 20.01.2005, 11:12 Uhr

Es geht ans Eingemachte - leider

Hallo Leute, ich hab mich ja ne zeitlang nicht blicken lassen oder nur sporadisch.

Ich hatte hier viel zu tun, Simon und ich ziehen um und zwar wieder in unsere alte Gegend in den Münchner Osten in eine Wohnung mit Garten. Ich freue mich tierisch, auch wenn die Wohnung superteuer ist und wesentlich mehr kostet als die vorher, aber aus diversen Gründen die ich jetzt net näher erläutern möchte wollte und mußte ich aus meiner alten Wohnung raus (Plattenbau hoch 10, "super" Viertel, doof zu erreichen, keine Krippen, keine Tagesmütter, Freunde alle in der Innenstadt)

Nunja - dann hat sich noch einiges getan, vielleicht wissen ja einige von Euch noch, dass der KV seinen Eltern nicht gesagt hat, dass er Vater geworden ist und ich auf mehrmalige Anfrage auch nur auf Granit gebissen habe. Er meinte, seine eltern würden sich schon freuen, aber das ginge die nichts an. Hm, mittlerweile bin ich selber nicht mehr sicher, ob ich das Richtige getan habe - jedenfalls habe ich seine Eltern ausfindig gemacht und angerufen. Ich hatte seine Ma am Telefon, die Reaktion war eine Mischung aus Freude, Abwarten und Überraschung. Auf jeden Fall wollte sie Bilder von Simon haben und wollte mit mir schriftlichen Kontakt.

Nunja, der KV weilt gerade im Ausland und hat mir neulich auch mitgeteilt, dass er dort eine neue Freundin hat und nicht nach Deutschland zurückkäme und wenn, dass er sich an den Tagen nicht um Simon kümmern könnte (was er eh nie hat) da er dann so viel ARbeit hat und ob es nicht sinnvoller wäre, dann den Kontakt ganz abzubrechen...

Auf jeden Fall haben seine Eltern ihn wohl irgendwie erreichen können, der KV weiß also, dass ich mit denen gesprochen habe. ich habe heute eine bitterböse email bekommen, dass er ab sofort die Unterhaltszahlungen einstellt und auch seine Eltern nichts mit mir zu tun haben wollen. Sie würden gern noch die Bilder von Simon sehen aber danach den Kontakt wieder abbrechen und dass sie die Entscheidung ihres Sohnes akzeptieren.

Was mich zuerst einmal ärgert:

Mein Ex versucht jetzt mir den schwarzen Peter zuzuschieben. Er redet mir ein schlechtes Gewissen ein, NUR, weil ich seine Eltern angerufen habe und denen gesagt habe, dass sie ein Enkelkind haben.

Dann finde ich es superschweinisch, dass er einfach die Unterhaltszahlungen einstellt, was er ja rechtlich gar nicht so einfach kann. Er hat Vaterschaft anerkannt und auch immer gezahlt. Gott sei Dank habe ich seine Drohung darüber schriftlich und werde sie auch sofort beim JA einreichen. Wir leben u.a. von dem Unterhalt und ich habe keinen Plan, wie wir das weiter schaffen sollen ohne das Geld. Gut, mir steht ein Vorschuss zu das weiß ich.

Ich fühl mich so beschissen, Leute. Ich habe mich so gefreut, dass seine Eltern nun Bescheid wissen und auch ganz interessiert waren und jetzt DAS. Ich könnte schwören er hat ihnen irgendwelchen Mist erzählt. Zumal es jetzt von meines Ex Seite auch heißt, er wollte ja das Kind überhaupt nicht (wir haben beide damals entschieden, dass wir es bekommen) Ich finde das sowas von link, das glaubt mir kein Mensch.

Ich habe so Angst. Ich habe echt Panik vor der Zukunft. Gut, ich brauche mir keine Vorwürfe mehr zu machen ich hätte nicht versucht, mit den Großeltern von Simon in Kontakt zu treten. Er wird praktisch von seiner Familie verstoßen und ich habe keine Ahnung, warum. Ich habe Simon meinem Ex weder damals untergejubelt noch sonst irgendwelche Forderungen oder Ansprüche an ihn gestellt. Ich bin so enttäuscht. Wie soll ich Simon das später mal erklären?

LG Sue

 
11 Antworten:

Re: Es geht ans Eingemachte - leider

Antwort von cara gaia am 20.01.2005, 12:45 Uhr

Hallo Suka.
Ich weiß zwar nicht wie ich in deiner Situation hehandelt hätte, aber doch bin ich der Meinung, daß die Großeltern es wissen müssen, daß sie ein Enkelkind haben. Auch das Kind hat ja ein Recht darauf zu erfahren wo seine Wurzel sind wenn es mal größer ist.

Ob sie den Kontakt dann abrechen oder nicht wollen ist dann ihr Problem du hast ja gehandelt, du brauchtst dir ganz sicher keine Vorwürfe machen und dir von ihm auch kein schlechtes Gewissen einreden lassen.

Du hast es für dein Kind getan.

Ich habe mit meinen Kinder immer dem alter entsprechen alles erklärt wie es war und ist.

Ich wünsche dir alles Liebe
und lass dir nichts einreden.

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Re: Es geht ans Eingemachte - leider

Antwort von RainerM am 20.01.2005, 15:58 Uhr

Hi Suka,
meiner Meinung nach kommt die Wahrheit immer dem Kindeswohl zugute... alos gibt es keinen grund für dich, an deiner Entscheidung zu zweifeln.

Wenn der Unterhalt tituliert wurde, dann ist er pfändbar.

Wie das aber mit dem Auslandsaufenthalt geht, weiss ich nicht....

Ob die Grosseltern Kontakt zu ihrem Enkel wollen, das werden sie selber entscheiden... anbieten kann man es ihnen und ob sie unter der Fuchtel ihres Sohnes leben wird sich dann zeigen...

Sollte er den UNterhalt einstellen, macht er sich strafbar.
Ich würde ihm das per Antwortemail klarmachen.

Ob es dann was wird mit Auslandsaufenthalt (Unterhaltsflucht!) wird sich zeigen... evtl. kommt er dann unfreiwillig viel schneller zurück, als er erwartet.

Lass dich nicht einschüchtern.... und sein Kind vor den eigenen eltern zu verheimlichen ist sowas von feige, sei froh, dass er sich ins Ausland verzieht.
;o)

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Re: @Rainer

Antwort von Suka73 am 21.01.2005, 10:21 Uhr

Danke für die Antwort(en)

Mein Ex hat sich heute wieder wutentbrannt gemeldet, ob mir bewußt sei, dass er wenn erim Ausland weilt und keinen Job hat, auch keinen Unterhalt zahlen muss. Die Bader ausm Rechtsforum meinte auch sowas, das er zwar zahlen muss aber je nach Land der Unterhalt nicht zwangsvollstreckbar wäre. Und ich vermute meinen Ex auf Tahiti. So wie es aussieht werde ich mir wohl doch einen Anwalt nehmen müssen. Im übrigen hat mir eine Freundin gestern einen link zukommen lassen, wonach SEINE ELTERN zahlen müssen wenn er nimmer zahlt. Oh je, also so einen Hickhack will ich dann aber auch nicht. Die können ja nu am allerwenigsten was für die Hirnlosigkeit ihres Sohnes, oder?

Er stellt jetzt natürlich alles so hin, dass er das Kind niemals wollte und das trifft mich schon sehr arg.

LG Sue

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Re: Unterhaltspflicht der grosseltern

Antwort von RainerM am 21.01.2005, 11:35 Uhr

Hi Suka,
so einfach ist das auch nicht mit dem UNterhalt der Grosseltern.

Zuerst sind die eltern selber zuständig:

-Vorrangig der getrenntlebende Elternteil

-An zweiter Stelle der betreuende Elternteil, dessen Barunterhaltspflicht dann einsetzt, wenn der andere nicht zahlen kann

-dann andere geradlienige Verwandte, aber wahrscheinlich Anteilig beide Grosseltern, also sowohl mütterlicherseits, als auch väterliocherseits.
Die Grosseltern unterliegen nicht der erhöhten Erwerbsobliegenheit und der Selbstbehalt wird wahrscheinlich auf den gesetzt werden, den die Enkel wiederrum gegenüber den Grosseltern haben (1000-1100Euro)....

Den Weg, die Grosseltern zur Pflicht zu rufen, habe schon einige gemacht und sind oft gescheitert... ich persönlich denke, dass man den kreis nicht zu weit ziehen sollte, die Vporstellung, dass in Zukunft Ururenkel ihren Ururgrosseltern Unterhalt leisten müssen und umgekehrt, finde ich nicht sonderlich beruhigend....

Man-man, der KV scheint mir im Moment ziehmlich aufzudrehen.
.... keine Ahnung, was man da machen kann.

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Re: Unterhaltspflicht der grosseltern

Antwort von Suka73 am 21.01.2005, 12:08 Uhr

Ja, es ist auch nicht unbedingt das, was ich gern möchte - die Großeltern in die Pflicht rufen. Das ICH als anderer Elternteil erstmal zuständig bin wurde mir eben am Telefon auch vom JA erklärt. Nur - wie soll ICH denn bitte für den Unterhalt meines Kindes aufkommen? Wir haben ja so schon nichts... ich meine, uns fehlen jetzt 222 Euro jeden Monat. Ich habe soeben auch einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Ich habe immer gehofft, dass uns das alles erspart bleibt und ALLES NUR, weil der Typ jetzt seinen persönlichen Rachefeldzug zieht, weil ich seinen Eltern bescheid gesagt habe, das ist doch echt abartig...

Die von JA haben auch erklärt, dass dieses Urteil damals vor dem Ag zwangsvollstreckbar ist und zwar ab sofort, wenn er nicht zahlt und auch in anderen LÄndern, nur müßte ich in diesem Fall die Gerichtskosten erstmal vorschießen und dann müßte der GV erstmal nach Tahiti und meinen Ex aufsuchen. Toll, sind wir bald um ein Grundstück auf Tahiti reicher :o)

Warum mir...

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Re: Unterhaltspflicht der grosseltern

Antwort von RainerM am 21.01.2005, 12:25 Uhr

Hi noch einmal,

ob er in Tahiti bleibt, oder ob er dort geduldet wird, muss ich erstmal zeigen.

Momentan schein er einen Schlingerkurs zu fahren.
Vielleicht kommt er noch zur Vernunft.

Ich würde ihm klarmachen, dass er sich strafrechtlich erheblich schuldig macht, wenn er eine Unterhaltsflucht begeht.
Das kann uU einige Jahre Knast einbringen.

Und er würde sich den Rückweg nach Deutschland und seiner Familie verbauen.

Einschüchternlassen darfst du dich nicht.
cu

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Re: Naja, vielleicht hilft es...

Antwort von Questgirly1 am 21.01.2005, 13:19 Uhr

... wenn du im Zweifelsfall an die Eltern rantrittst. Mag sein, dass die dann ihrem Sohn mal kräftig in den Allerwertesten treten, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt. So würden es meine Eltern jedenfalls tun, wenn sie sich plötzlich mit meinen Verpflichtungen konfrontiert sähen.... aber alles nur reine Spekulation. Warte erstmal ab, ob er den Unterhalt tatsächlich einstellt und wenn dann lass doch erstmal das JA in Aktion treten, sich den UHV wiederzuholen.

Viel Glück

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@Questgirly1

Antwort von Suka73 am 21.01.2005, 13:42 Uhr

Halli, also an seine Eltern mag ich nicht nochmal rantreten, ich habe wie gesagt vor 3 Tagen das erste Mal mit ihnen telefoniert, sie wußten ja von noch gar nichts. Und angeblich wollen sie ja auch keinen Kontakt mit uns, ich möchte mir einfach ein sofortiges Aufknallen des Telefonhörers auf der anderen Seite der Leitung ersparen. Ich kenne die Leute nicht, sie kennen mich nicht - und sie haben nach eigenen Angaben keinerlei Einfluss auf das Verhalten ihres Sohnes/des KVs (sie haben sich nie sonderlich gut verstanden) Ich möchte die da eigentlich auch nicht mit reinziehen. Wenn der KV nicht erwachsen genug ist, einzusehen, dass er mit der Einstellung des Unterhaltes einen Riesenfehler macht - und ich habe ihn noch drauf hingewiesen, also auf das, was Rainer auch geschrieben hat... das er sich strafbar macht, dass mit dem damals gefällten Urteil über die Unterhaltsfestsetzung (das Ganze ging vom JA aus damals ans Gericht, weil der KV sich da auch schon doof gestellt und sich nicht bei denen gemeldet hat zwecks Feststellung seines Vermögens) vollstreckt werden kann... aber er denkt nur, ich will ihm eins auswischen... Pech gehabt

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Re: Beistandschaft fürs Kind beantragen

Antwort von cara gaia am 21.01.2005, 14:01 Uhr

Liebe Suka

Vieleicht hilft es dir ja weiter.

Du kannst eine Beistandschaft des Kreisjugendamts für das Kind beantragen zur

Geltendmachung von Unterhalts-
ansprüchen gegen das Kind

Das Jugendamt übernimmt dann die ganze Arbeit und geht evtl. (bin mir nicht mehr sicher) vor Gericht.

Wie das mit dem Ausland ist kann ich dir nicht sagen. Aber du kannst ja nachfragen.

LG

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Re: Beistandschaft fürs Kind beantragen

Antwort von Suka73 am 21.01.2005, 14:10 Uhr

Hab ich schon :o)

Ich hatte damals schon die Beistandschaft beantragt, das JA hat ja damals von sich aus (ohne, dass ich überhaupt was machen mußte oder gemacht habe) z.B. diesen Unterhaltsprozess ins Leben gerufen, der pro Simon ausging.

Da ich jetzt vom Kreis in die Stadt zurückziehe, wird die Beistandschaft auf Antrag von mir an die Stadt übertragen, das ist alles schon am Laufen. Mehr kann ich leider momentan nicht machen. UV habe ich beantragt tja und dann wird man sehen, was der KV sich ausdenkt

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Re: Beistandschaft fürs Kind beantragen

Antwort von cara gaia am 21.01.2005, 14:41 Uhr

Schade.

Da weiß ich leider auch keinen Rat mehr.
Nur abwarten und nicht locker lasse.

Alles Liebe

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