Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von petnic am 04.03.2004, 16:06 Uhr

Erziehungsgeld und getrennt lebend!

Hallo Angela,

kann mich im Prinzip meiner Vorschreiberin anschliessen. Wenn ihr getrennt lebt wird sein Einkommen nicht mit angerechnet. Du musst allerdings eine Trennungsbestätigung (kann vom Anwalt oder von Dir sein) einreichen, die belegt ab wann ihr getrennt seid, eine Umeldung des Wohnsitzes deines Mannes und Nachweise über deine Einkünfte/Unterhalt einreichen.

Viel Glück und liebe Grüße,
Nicole

 
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