Geschrieben von petnic am 04.03.2004, 16:06 Uhr |
Erziehungsgeld und getrennt lebend!
Hallo Angela,
kann mich im Prinzip meiner Vorschreiberin anschliessen. Wenn ihr getrennt lebt wird sein Einkommen nicht mit angerechnet. Du musst allerdings eine Trennungsbestätigung (kann vom Anwalt oder von Dir sein) einreichen, die belegt ab wann ihr getrennt seid, eine Umeldung des Wohnsitzes deines Mannes und Nachweise über deine Einkünfte/Unterhalt einreichen.
Viel Glück und liebe Grüße,
Nicole
- Erziehungsgeld und getrennt lebend! - maushi2000 04.03.04, 14:26
- Re: Erziehungsgeld und getrennt lebend! - dole 04.03.04, 15:37
- Re: Erziehungsgeld und getrennt lebend! - petnic 04.03.04, 16:06
- Re: Erziehungsgeld und getrennt lebend! - elody 04.03.04, 19:29
Ganz neu anfangen.......
Unterhalt - ich habe mal eine Frage!?!
Ist Euch manchmal Langweilig?
Viele Grüße....
Steht ihr am WE früh immer mit den Kiddies auf?
Warum seit ihr Alleinerziehend? Was gibt es für Gründe?
Wo sind sie eigentlich - die glücklichen Patchworkfamilien?!