Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von maushi2000 am 04.03.2004, 14:26 Uhr

Erziehungsgeld und getrennt lebend!

Hallo,
ich bin seit dem 25.01.04 Alleinerziehend und schwanger in der 28. SSW. Habe auch noch eine Tochter von 3,5 Jahren.
Meine Frage ist nun, wenn ich fürs 2. Kind Erziehungsgeld beantrage, wie wird das berechnet? Also wird das Einkommen meines mannes mitgerechnet? Sind ja getrennt lebend. Und wird die Sozi etc. auch mit angerechnet?
Wie ist das denn damit wenn man Alleinerziehend und getrennt lebend ist?

Danke für Eure Antworten

Liebe Grüße

Angela

 
3 Antworten:

Re: Erziehungsgeld und getrennt lebend!

Antwort von dole am 04.03.2004, 15:37 Uhr

Hallo Angela,
ich lebe seit Februar von meinem Mann getrennt, mein Sohn Leon ist 11 Monate. Habe vor kurzem das Erziehungsgeld fürs 2.Lebensjahr beantragt.
Als Antwort kam dann ich solle doch belegen wovon ich meinen Lebensunterhlt bestreite und das ich die Trennung nachweisen müßte.
Ich habe jetzt den netten Leuten vom Amt den Brief von meinem Anwalt an meinen Mann geschickt, da mein Mann ohne Zicken zu machen den Unterhalt bezahlt den mein Anwalt berechnet hat.
Mit der Sozi das weiß ich leider nicht da ich nur vom Kindergeld, Erziehungsgeld und dem Unterhalt meines Mannes lebe.
Mal sehen was da jetzt rauskommt.
Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein wenig helfen.
Gruß
Dole

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Re: Erziehungsgeld und getrennt lebend!

Antwort von petnic am 04.03.2004, 16:06 Uhr

Hallo Angela,

kann mich im Prinzip meiner Vorschreiberin anschliessen. Wenn ihr getrennt lebt wird sein Einkommen nicht mit angerechnet. Du musst allerdings eine Trennungsbestätigung (kann vom Anwalt oder von Dir sein) einreichen, die belegt ab wann ihr getrennt seid, eine Umeldung des Wohnsitzes deines Mannes und Nachweise über deine Einkünfte/Unterhalt einreichen.

Viel Glück und liebe Grüße,
Nicole

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Re: Erziehungsgeld und getrennt lebend!

Antwort von elody am 04.03.2004, 19:29 Uhr

Das Erziehungsgeld wird auf jedenfall nicht bei der Sozialhilfe angerechnet.

Es kann passieren, dass der/die Sachbearbeiterin des SA dir sagt, verwenden sie erstmal das Erziehungsgeld zum Leben. Ist mir damals auch passiert. Aber dem ist nicht so. Erziehungsgeld steht dir/deinem Kind zur freien Verfügung.
Gruss Moni

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