Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von engeltraene am 12.10.2003, 11:07 Uhr

Erziehungsgeld bei getrennt lebend! BITTE DRINGEND UM HILFE !!!!

hallöchen zusammen,

ich habe am 01.10. mein baby bekommen und lebe allerdings seit dem 19.10.02 von meinem ehemann getrennt. er ist auch nicht der vater des kindes. am 04.11. haben wir den scheidungstermin.

jetzt wollte ich morgen den antrag für das erziehungsgeld abschicken.
allerdings weiss ich nicht, ob ich seine unterschrift benötige, da wir ja zur zeit doch noch verheiratet sind.
es steht nämlich dort drin, dass beide elternteile unterschreiben MÜSSEN und er ist ja nun mal leider "NOCH" der gesetzliche vater des kindes.

ich habe zwar vorab angekreuzt, dass ich dauernd getrennt lebend bin, doch ich weiss eben halt nicht, ob er dennoch unterschreiben muss, dass das EZG an mich geht.

er kommt heute um 16 uhr hier her, da ich auch für die geburtsurkunde eine unterschrift von ihm benötige.

weiss jemand von euch vielleicht, ob er unterschreiben muss, oder ob ich dieses feld einfach auslassen darf??

ich möchte nämlich nicht, dass der antrag deswegen an mich wegen fehlender unterschrift zurück kommt!

wär euch suuuuuuuuuuper dankbar für antworten oder tipps!

einen lieben gruss
tanja mit baby dilara joleene und lea-maureen

 
8 Antworten:

Re: Erziehungsgeld bei getrennt lebend! BITTE DRINGEND UM HILFE !!!!

Antwort von JennsBaby am 12.10.2003, 11:13 Uhr

Hallo,

warum wartest du nicht einfach die paar Tag ab, bis du das Scheidungsurteil bekommst und in Kopie beifügen kannst? Damit umgehst du jegliche Schwierigkeiten. Oder ruf einfach bei der EZG-Kasse an, schilder die Situation und frag ob die 2. Unterschrift benötigt wird.

LG

Jenna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erziehungsgeld bei getrennt lebend! BITTE DRINGEND UM HILFE !!!!

Antwort von Huftier am 12.10.2003, 11:35 Uhr

Also meiner Kenntnis nach ist er nicht nur bis zum Scheidungsurteil, sondern auch darüber hinaus der gesetzliche Vater Deines Kindes. Diese Rechtsstellung hat ja nichts mit dem Bestand der Ehe zu tun. Wenn Ihr Euch alle einig seid, dann solltet Ihr eine Vaterschaftsfeststellung machen, zusammen mit dem richtigen Vater. Ist ja vielleicht auch nicht ganz so unwichtig für das Kind, dass es weiß, wer sein richtiger Vater ist.

Auf dem Erziehungsgeldantrag muß er unterschreiben, weil er ja rechtlich gesehen auch das Sorgerecht hat.

LG, HUF

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

lieben dank für die fixen antworten... doch...

Antwort von engeltraene am 12.10.2003, 11:41 Uhr

erstmal lieben dank für die super fixen antworten.

vielleicht ist es wirklich das beste, so lange zu warten, bis das scheidungsurteil ausgesprochen wurde. mit dem termin der scheidung beantrage ich natürlich auch das alleinige sorgerecht (er wird mir da auch keine steine in den weg legen, da er ja auch nichts mit dem kind zu tun haben möchte)!

vorsichtshalber werde ich ihn aber nachher bitten, den antrag mit zu unterschreiben. selbst wenn es nach scheidungstermin nicht mehr nötig wäre, doch sicher wäre sicher!

lieben dank noch einmal !

und lieben gruss
tanja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: lieben dank für die fixen antworten... doch...

Antwort von Tami1980 am 12.10.2003, 12:14 Uhr

Hi Tanja,

also bei mir war es so, dass der Antrag zurück kam, sie wollten die Vaterschaftsanerkennung haben und zudem noch den Kontoauszug mit der Überweisung des Unterhaltes. Zudem wollten sie noch wissen wie ich zukünftig meinen Unterhalt bestreite. Das ganze prozedere hat an die 3-4 Wochen gedauert.

Wünsch dir viel Glück.

Liebe Grüße
Tamara, mit Sohn Luca der gerade friedlich schläft und die gleich zum Kinderbasar fährt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ tami1980

Antwort von engeltraene am 12.10.2003, 12:33 Uhr

hallöchen tamara,

oooooooohje.. da kann ich mich ja auf was einstellen :-((

bei mir ist das dumme, dass der eigentliche vater nicht in deutschland lebt.
und es wird auch ein bissel dauern, bis mein "noch"-ehemann die vaterschaftsanfechtung durch hat. von daher hoffe ich, dass das amt für erziehungsgeld das einfach so hin nimmt, wenn er unterschreibt, da er ja momentan noch der gesetzliche vater ist.

ich muss leider nach den 8 wochen mutterschaftsgeld das allererste mal in meinem leben nach 16 jahren arbeiten zum sozi rennen :-((((( und von dem geld erstmal 2 jahre leben (in der hoffnung, dass ich meine kleinste dann mit 2 schon in den kiga stecken kann und ich wieder einen job finde)!

nuja..
ich hoffe auch, dass mein ex mir gleich die zweite unterschrift einfach gibt!

drückt mir doch mal die daumen

einen lieben gruss
tanja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erziehungsgeld

Antwort von Rob am 12.10.2003, 19:09 Uhr

Hi Tanja,
dein Nochmann sollte das eigentlich nicht unterschreiben.
Für diese ziemlich kniffelige Frage würde ich dich allerdings ein anderes Forum empfehlen, nämlich

Das ISUV-Finanzforum: http://f11.parsimon.net/forum16409/

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Link Korrektur

Antwort von Rob am 12.10.2003, 19:11 Uhr

Hi Tanja, den Link musst du noch korrigieren: hinter dem Wort "parsimon" musst du noch ein "y" schreiben. Kann man aber aufgrund einer Wortsperre nicht im Forum eingeben...
Gruß, Rob

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ Rob

Antwort von engeltraene am 12.10.2003, 19:44 Uhr

hallöchen,

auch dir erstmal lieben dank für die antwort und den link (den ich mir auch erstmal direkt zu den favoriten gefügt habe.

warum sollte mein noch-ehemann dies denn nicht unterschreiben?
er war heute schon da und hat es jetzt auch schon mit unterschrieben. ich habe ja auch dort angekreuzt, dass wir "dauernd getrennt lebend" sind.
nur den einkommensnachweis hat er nicht unterschrieben, da wir ja auch kein gemeinsames einkommen mehr haben.

ich werde mich mit der frage aber auch morgen noch einmal an das andere forum wenden.

vielleicht kann man mir ja dort genauere auskünfte geben!

lieben dank noch einmal für den tip!

liebe grüsse
tanja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.