Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jette1222000 am 01.12.2003, 10:26 Uhr

Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Hallo, ich bin alleinstehend und schwanger. Nach der Geburt werde ich sofort wieder voll arbeiten gehen. Kann ich trotz Vollzeitstelle Erziehungsgeld bekommen? Habe gehört dass das geht. Bin Arzthelferin und verdiene nicht so viel.
Vielen Dank im Voraus

 
10 Antworten:

Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von Silence am 01.12.2003, 12:59 Uhr

Ich habe noch das Merkblatt zu meinem Erziehungsgeldantrag gefunden. Darin steht: Anspruchsberechtigt ist der Vater/die Mutter, wenn er/sie das Kind im HAUSHALT SELBT BETREUT UND ERZIEHT und nicht oder nur in GERINGEM UMFANG (bis zu 19 Wochenstunden) ERWERBSTÄTIG ist.
Sieht irgendwie schlecht für Dich aus, aber es heisst ja auch Erziehungsgeld.

LG
Sandra

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Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von marit am 01.12.2003, 14:16 Uhr

Hallo,

das mit den 19 Stunden ist schon EEEEWIG nicht mehr aktuell. Inzwischen kann man 30 Stunden arbeiten neben dem Erziehungsgeld. Das plus Erziehungsgeld ist dann auch der Weg, den ich an deiner Stelle gehen würde, denn wenn du voll arbeitest und kein Erzeihungsgeld bekommst, dafür aber einen vollen Krippenplatz zahlen mußt, hast du ja nichts davon.

Außerdem gibt es für alleinerziehende seitens des Jugendamtes noch Zuschüsse für Kita oder Tagesmutter.

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Nein du darfst nur 30 Stunden, ausserdem..

Antwort von berita am 01.12.2003, 15:15 Uhr

Wenn du "zuviel" verdienst, kann es ausserdem sein, dass das EG gekuerzt wird (zumal die Einkommensgrenzen in naeherer Zukunft wohl gesenkt werden). Was du nach der aktuellen Gesetzeslage bekommen wuerdest, kannst du hier ausrechnen:

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html

Achja, pauschal versteuerte 400-Euro-Jobs werden nicht angerechnet.

LG
Berit

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Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von Sabri am 01.12.2003, 16:42 Uhr

Nein, die Anskünfte sind zum Teil falsch, du darfst 30 Stunden pro Woche arbeiten, um noch Erziehungsgeld zu bekommem. AUßerdem gibt es eine Ausnahmeregelung für Alleinerziehende, nach der du auch Erziehungsgeld bekommen kannst, wenn du voll arbeitest. Allerdings nur, wenn du nachweisen kannst, dass du von einer 30- Stunden- Stelle nicht leben kannst und trotz Vollzeitjob noch innerhalb der Einkommensgrenzen liegst, die für den Bezug von Erziehungsgeld gelten. Da die Einkommensgrenzen nach Ablauf der ersten sechs Monate sehr eng sind, könnte es schon sein, dass du zuviel verdienst.
Ein Tipp: Ich würde das Erziehungsgeld in jedem Fall nehmen. Lass dir (vom Arbeitgeber oder selber im Internet bei div. Brutto- Netto- Rechnern und von der Erziehungsgeldstelle) genau ausrechnen, wieviel du arbeiten kannst, um noch das volle Erziehungsgeld zu bekommen.Du musst dann wahrscheinlich weniger arbeiten, hast am Ende aber genausoviel Geld wie bei einer Vollzeitstelle.
Gruß, Sabri

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Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von schokibabe am 01.12.2003, 21:35 Uhr

Sorry Sabri du liegst auch leider falsch...
Wollte das nämlich auch so machen, hatte den Tip von der Beratungsstelle, die beim Amt für Versorgung meinten dann aber zu mir, dass dies nur gilt wenn der Vater verstorben ist. Es steht da was in der Broschüre und zwar paragraph ähm ich suche. ha gefunden.
also § 1 absatz 5 BEZGG bestimmt in Fällen besonderer Härte auf das Erfordernis der Personensorg oder der Betreuung und Erziehung verzichtet werden kann und eine volle Ewerbstätitigkeit möglich ist.
Solche Fälle:
u.a. alleinstehende Elternteil voll erwerbstätig sein muss um die wirtschaftliche Existenz seiner Familie nicht erheblich zu gefährden und nicht in die Nähe der Sozialhilfeabhängigkeit zu geraten "
seite 19 auf der Broschüre

Wie gesagt mir wurde dann mittgeteilt, dass dies nur der Fall ist, wenn der Vater verstorben ist.
Aber solltest du da was anderes wissen bzw. es bei dir so sein, dann gib mir doch mal bescheid.

Lieben gruss andrea
die so blöd war und vollzeit arbeitet, obwohl der kleine erst ein jahr ist, kein EZG mehr und damit weniger (250!) als nur mit sozi, EZG usw.
und deshalb auf ne 20 stunden stelle geht bzw. wieder in Elternzeit.

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Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von Silence am 01.12.2003, 21:48 Uhr

Also Marit, ich hab ja erst 2001 den Antrag auch EZG gestellt, so alt können diese Regelungen ja noch nicht sein.

Ich habe auf dem folgenden Link was gefunden: http://www.emsland.de/probuerger/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=174#7

"Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Für die ersten 6 Lebensmonate beträgt die Einkommensgrenze im Jahr 51.130 EURO bei Verheirateten und 38.350 EURO für Alleinerziehende. Beide Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um 2.797 EURO für Geburten bis zum 31.12.2002, für Geburten nach dem 31.12.2002 um 3.140 EURO. Wenn das Einkommen diese Grenze überschreitet, wird kein Erziehungsgeld gezahlt.

Vom 7. Lebensmonat an beträgt die Einkommensgrenze 16.470 EURO im Jahr für Verheiratete und 13.498 EURO für Alleinerziehende. Beide Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um 2.797 EURO für Geburten bis zum 31.12.2002; für Geburten nach dem 31.12.2002 um 3.140 EURO. Bei höherem Einkommen entfällt das Erziehungsgeld nicht so wie beim Überschreiten der Grenzen im ersten Halbjahr. Vielmehr vermindert es sich stufenweise."

Vielleicht hilft das ja weiter...

LG
Sandra

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Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von Tami1980 am 01.12.2003, 22:15 Uhr

Also nach der Tabelle könnte ich VOLL arbeiten gehn und bekäme immer noch das volle Erziehungsgeld, weil ich im Jahr gar nicht auf so viel komm bei meinem Gehalt.... und da sagt man in Deutschland ist das Lohnniveau zu hoch... davon merk ich nix!

Liebe Grüße
Tamara

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Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von Sabri am 02.12.2003, 15:37 Uhr

"Solche Fälle:
u.a. alleinstehende Elternteil voll erwerbstätig sein muss um die wirtschaftliche Existenz seiner Familie nicht erheblich zu gefährden und nicht in die Nähe der Sozialhilfeabhängigkeit zu geraten "
seite 19 auf der Broschüre

Wie gesagt mir wurde dann mittgeteilt, dass dies nur der Fall ist, wenn der Vater verstorben ist.
Aber solltest du da was anderes wissen bzw. es bei dir so sein, dann gib mir doch mal bescheid."
Bei mir musste der KV nicht verstorben sein (obwohl er zu der Zeit ziemlich mit seinem Tod herumexperimentiert hat). Ich habe nach dem Mutterschutz einige Zeit Vollzeit gearbeitet. Theoretisch hätte ich dann schon Erziehungsgeld bekommen können, abgelehnt wurde es, weil mein Einkommen zu hoch war. Leider habe ich den Ablehnungsbescheid weggeschmissen. Solltest du Unterhalt für dein Kind bekommen, wird dieser zu deinem Einkommen dazugerechnet.

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Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von kroemy am 02.12.2003, 23:07 Uhr

Hallo,
alleinerziehende dürfen bis 30 Wochenstunden arbeiten.
Ich war im ersten jahr ganz zu hause und habe dann ab denn 2. lebensjahr Teilzeit gearbeitet.
Habe dann erst mal bescheid bekommen, das mir nun kein Ezg mehr zusteht, dagegen habe ich widerspruch eingelegt.
Mit den ganzen gesetzen usw. aus der Broschüre und auch dazu geschrieben, das ich trotzdem den überwiegenden Teil der Betreuung noch habe, da das kind ja nur halbtags in der Einrichtung ist.
Egz habe ich dann bekommen.
denn Widerspruchsantrag müßte ich noch haben, wenn du interesse hast, kannst du dich ja melden.
gruß kathrin

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Re: Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Antwort von Sandra+Debora am 04.12.2003, 22:36 Uhr

Also ich bekomme jetzt auch mein EZG nach dem ich wiederspruch eingelsgt habe.
Ich bin auch vollberufstätig und meine Tochter (5 Monate) ist bei eine Tagesmutter untergebracht.
Da ich abe vorher noch eine zweite stelle hatte, die ich gekündigt hab, bekomme ich erst für die Zeit danach EZG. Es gibt da wirklich die Härtefallregelung und die bezieht sich nicht auf den verstorbenen KV.
Im Wiederspruch muste ich noch angeben wieviel km ich mehr fahre am Tag um meine Tochter wegzubringen.
Einfach den Antrag stellen, und abwarten. Am besten gehst du zu einer Beratungsstelle, so hab ich das gemacht und die haben wir dann weiter geholfen in dieser Sache.

LG
Sandra

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